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Au-pair-Mädchen: Prozess in Wien startet Mitte Juni

Mordes an einem US-amerikanischen Au-pair-Mädchen
Mordes an einem US-amerikanischen Au-pair-Mädchen ©APA
Ein 24-Jähriger aus Gambia muss sich wegen Mordes an einem US-amerikanischen Au-pair-Mädchen in Wien vor Gericht verantworten.
Die Spurensicherung
Tod durch Ersticken
Verdächtiger festgenommen
Auslieferung nach Österreich
Mann leugnet trotz DNA-Spur
Mordanklage: Tat aus Eifersucht?

In knapp zwei Wochen, am 15. Juni, muss sich ein 24-jähriger Gambier wegen Mordes an einem US-amerikanischen Au-pair-Mädchen vor einem Schwurgericht verantworten. Die Leiche der jungen Frau war am 26. Jänner in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in der Wiedner Hauptstraße entdeckt worden. Sie war zwei Tage zuvor gewaltsam erstickt, indem ihr Gesicht kraftvoll gegen einen Polster gedrückt wurde.

Der Beschuldigte Abdou I. war im Frühjahr 2014 nach Europa gekommen. Der Flüchtling stellte in Italien einen Asylantrag und wurde daher Ende 2015 nach der Dublin-III-Verordnung dorthin abgeschoben, als er im Dezember 2015 in einem Wiener Flüchtlingsquartier aufgegriffen wurde. Er kehrte illegal nach Wien zurück und kam über eine Internetplattform bei dem 25-jährigen Au-pair-Mädchen unter, das sich aktiv für die Flüchtlingshilfe einsetzte.

Die Germanistikstudentin gewährte dem 24-Jährigen Unterschlupf in ihrer Wohnung und händigte dem Mann sogar ihren Wohnungszweitschlüssel aus. Die beiden begannen ein sexuelles Verhältnis, wobei der Gambier polizeilichen Ermittlungen zufolge aber nicht der Einzige gewesen sein dürfte, dem sie sich zugewandt hatte.

Tatmotiv Eifersucht?

Am Tag vor der Tat, am 23. Jänner, feierte die US-Studentin mit dem Gambier, zwei afghanischen Brüdern und vier weiteren Freunden eine Party in ihrer Wohnung. Der 24-Jährige verließ zwischendurch mit einem Freund die Räumlichkeiten. Als er um 4:00 Uhr wieder kam, fand er die Amerikanerin in den Armen des minderjährigen afghanischen Burschen, daneben schlief sein jüngerer Bruder. Aufgrund dessen dürfte der 24-Jährige die junge Frau später aus Eifersucht getötet haben, vermutet die Anklagebehörde.

Am nächsten Tag frühstückten die vier noch gemeinsam. Nachdem die Brüder gegen 11:00 Uhr die Wohnung verlassen hatten, blieb die Studentin mit dem Gambier allein zurück. Laut Anklageschrift kam es ein, zwei Stunden später zwischen den beiden zu einem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Dabei lag die 25-Jährige flach auf ihrem Bauch, ihr Kopf befand sich mit dem Gesicht nach unten gerichtet auf einem Polster. “Im Zuge des Geschlechtsverkehrs oder nach diesem drückte der Angeklagte gegen ihren linken Oberarm und linken Handrücken und presste ihr Gesicht derart kraftvoll gegen das Kissen”, so dass die junge Frau qualvoll erstickte.

Danach versuchte der Beschuldigte laut Anklagebehörde, Kleidungsstücke im Badezimmer mit einem Streichholz in Brand zu stecken, was ihm jedoch nicht gelang. Daraufhin nahm er das Handy, einen Laptop, eine Geldbörse und den Reisepass des Opfers an sich und setzte sich nach Italien ab. Anfang Februar wurde er in einem Asylzentrum festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.

Verdächtiger leugnet die Tat

Der Angeklagte bleibt bei seiner bisherigen Verantwortung und leugnet die Tat, erklärte seine Verteidigerin Astrid Wagner. Die Behauptung des Gambiers, er hätte sich zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort befunden, wird jedoch von einem DNA-Gutachten erschüttert. An der Leiche fanden sich Spermaspuren, die mit den DNA-Merkmalen des 24-Jährigen übereinstimmten.

Zwar konnte die DNA-Expertin Christina Stein feststellen, dass die junge US-Amerikanerin auch mit dem 15 Jahre alten afghanischen Burschen verkehrt hatte – die Spuren des Angeklagten waren aber frischer und dürften der Sachverständigen zufolge kurz vor ihrem Ableben am beziehungsweise im Körper der Frau hinterlassen worden sein. Des Weiteren fanden sich an zwei Streichhölzern, die der 24-Jährige zum Anzünden der Kleidungsstücke verwendet hatte, im Bundbereich der Jeans des Opfers, an einem Taschentuch und einem Deodorant Spuren des Angeklagten.

Der Prozess ist für einen Tag anberaumt. Den Vorsitz des Schwurgerichts, vor dem sich Abdou I. zu verantworten haben wird, wird Richter Ulrich Nachtlberger leiten.

(APA, Red.)

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