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Tierschützer-Causa: VGT-Klage gegen Republik an Erstinstanz verwiesen

VGT-Obmann Martin Balluch als Zuschauer während des "Tierschützer-Prozesses" im Mai 2014
VGT-Obmann Martin Balluch als Zuschauer während des "Tierschützer-Prozesses" im Mai 2014 ©APA
Die vom Obmann des VGT (Verein gegen Tierfabriken) Martin Balluch, einstiger Hauptangeklagter im Tierschützerprozess in Wiener Neustadt, eingebrachte Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich, die im Vorjahr zurückgewiesen worden war, soll nun neu behandelt werden.
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Laut dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) sei nämlich keine Verjährung eingetreten, so Balluch.

Laut OLG liegt keine Verjährung vor

Das Verfahren sei zu wiederholen und an die Erstinstanz verwiesen worden, zitierte Balluch das nicht rechtskräftige OLG-Urteil in einer Aussendung am Dienstag. Dem VGT-Obmann war nach eigenen Angaben im Tierschützer-Prozess, der nach 14 Monaten mit einem Freispruch endete, ein Schaden von 600.000 Euro an Verteidigungskosten entstanden, den die Republik aber nicht bereit sei, zu begleichen.

VGT-Balluch in Berufung

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte die Schadenersatzklage im Juli 2014 wegen Verjährung zurückgewiesen. Balluch ging daraufhin in Berufung. “Die Behauptung der Erstrichterin, ich hätte bereits in U-Haft zu klagen gehabt, weil ich doch wissen musste, dass ich unschuldig bin, und deshalb sei meine Klage verjährt, wurde nun zu dem erklärt, was sie auch ist: absurd. Erst wenn ich das Fehlverhalten der Polizei kenne, kann ich frühestens eine Klage auf Amtshaftung einbringen”, erläuterte der VGT-Obmann. “Ich kann nur hoffen, dass ich jetzt endlich zu meinem Recht komme”, betonte er.

Tierschützer in Haft, dann Freisprüche

2006 waren Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 endete. 2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

(apa/red)

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