Wie berichtet sind am Montag fünf der 13 Freisprüche im sogenannten Tierschützer-Prozess aufgehoben worden. Eine neue Anklage zu den Punkten Nötigung, Sachbeschädigungen und Tierquälerei zu erarbeiten sei nicht notwendig, diese liege ja aus dem Verfahren vor, heißt es von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Nun obliege es dem Landesgericht, einen Termin für ein neues Verfahren auszuschreiben. Wann ungefähr das sein könnte, war zunächst nicht zu erfahren, da der Gerichtssprecher in einer Verhandlung war.
Neues Verfahren im Tierschützer-Prozess
Wer nun die Anklage vertreten werde, stehe noch nicht fest. Eine Ausschließung gebe es bei der Staatsanwaltschaft nicht, erläuterte der Sprecher. Angesprochen auf Gerüchte, wonach Wolfgang Handler, Staatsanwalt beim 14 Monate dauernden Tierschützer-Prozess, zum Oberstaatsanwalt befördert worden wäre, wies Habitzl als “unrichtige Behauptung” zurück. (APA)