AA

Urteil des Oberlandesgerichts zum Tierschützerprozess noch ausständig

Vor einer Änderung des Mafia-Paragrafen möchte man auf das Urteil im Tierschützerprozess warten.
Vor einer Änderung des Mafia-Paragrafen möchte man auf das Urteil im Tierschützerprozess warten. ©APA
Der Mafia-Paragraf 278a Strafgesetzbuch (StGB) gilt als reformbedürftig. Während SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim davon ausgeht, dass er noch in dieser Legislaturperiode geändert wird, will  Ministerin Beatrix Karl noch das ausständige Urteil des Oberlandesgerichtes zum Tierschützerprozess abwarten.
Aufregung um Schussgeste
Beim Tierschützerprozess
Gute Laune im Gerichtssaal

Die 13 Tierschützer wurden bei dem aufsehenerregenden Prozess im Mai 2011 zwar vom Hauptvorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach Par. 278a freigesprochen und dieses Urteil ist seit Juni 2012 auch rechtskräftig. Aber die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche vom Vorwurf der schweren Nötigung, Sachbeschädigung, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der Tierquälerei berufen. Darüber muss das OLG Wien noch entscheiden.

Wird “Mafia-Paragraf” geändert?

Erst wenn dieses Urteil ergangen ist, will Karl einen Vorschlag für die Änderung des Mafia-Paragrafen vorlegen – und möglichst großen Konsens erreichen. Im Justizausschuss hat sie am Donnerstag die – dem Parlament schon seit Herbst vorliegende – Evaluierung von Susanne Reindl-Krauskopf und Farsam Salimi präsentiert. Sie sieht vier Änderungsvarianten vor. Welche gewählt wird, will Karl mit den Parlamentariern abstimmen.

Urteil zum Tierschützerprozess ausstehend

Für Jarolim ist die Reform des Mafia-Paragrafen “dringend”, das habe das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Tierschützerprozess deutlich gemacht. Der Anwendungsbereich des Par. 278a müsse geschärft werden, damit er nur auf die organisierte Kriminalität angewendet werden kann. Jarolim bekräftigte überdies die Forderung nach einer “grundlegenden Reform” des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren. Er verwies auf die Angeklagten im Tierschützer-Prozess: Ein Großteil von ihnen stehe trotz Freispruches vor dem finanziellen Ruin, die zugestandenen Entschädigungen stünden in keiner Relation zu den negativen Auswirkungen, die dieser Prozess für die Tierschützer gebracht habe. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Urteil des Oberlandesgerichts zum Tierschützerprozess noch ausständig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen