Mit dem Antrag wird jenes Gesetz auf Schiene gebracht, mit dem der neue Termin für die Bundespräsidentenwahl auf den 4. Dezember festgelegt und das Wählerregister aktualisiert wird. Damit werden auch all jene Jugendlichen, die zwischen der vom Verfassungsgerichthof aufgehobenen Stichwahl vom 22. Mai und dem 4. Dezember 16 Jahre alt geworden sind, an der Wahl des neuen Staatsoberhauptes teilnehmen können.
Keine Zustimmung von FPÖ und Team Stronach
Im Anschluss an die Asyl-Sondersitzung wird der Antrag dann am Dienstagnachmittag in einer kurzen Zuweisungssitzung an den Verfassungsausschuss weitergereicht. Dieser soll bereits am Donnerstag tagen und das Gesetzespaket plenumreif machen. Im Nationalrat beschlossen wird das Vorhaben am Mittwoch kommender Woche (21. September). Damit kann das Gesetz – das zur Gänze in Verfassungsrang gehoben werden soll – noch Ende September in Kraft treten.
Keine Zustimmung geben wird es von FPÖ und Team Stronach. Die Freiheitlichen legen sich quer, weil sie eine radikale Einschränkung der Briefwahl als Bedingung gestellt haben, die einer Quasi-Abschaffung gleichkommt. Zwar sei man ebenfalls für eine Ausweitung der Wählerevidenz, wie Generalsekretär Herbert Kickl gestern Abend betonte – das Gesamtpaket lehnen die Freiheitlichen aber ab. Das Team Stronach begründete sein Nein mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
(apa/red)