Der Richterspruch erfolgte in Abwesenheit des Angeklagten, da Rosenauer aus Protest die Verhandlung gleich zu Beginn wieder verließ. Zunächst kam der 47-Jährige eine Viertelstunde zu spät, um gleich zu verkünden, dass er sich ab sofort selbst vertreten werde und der Verhandlung wegen der “parteiischen Justiz” nicht mehr beiwohnen würde.
Urteil gegen Rosennauer nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Gerald Wagner wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung in der Höhe von sieben Monaten bedingt erfolgte in Abwesenheit des Beschuldigten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Stefanie Schön gab keine Erklärung ab.
Protest auf der Mariahilfer Straße
Am 17. Dezember 2013 kam Rosenauer unangekündigt mit einem zweiten Aktivisten vor das Geschäft in der Mariahilfer Straße und begann die erste Eingangstüre zuzuketten. Zum Versperren der zweiten Türe kamen die Männer nicht mehr, da mehrere Verkäuferinnen zur Tür eilten, um dies vehement zu verhindern. Dabei kam es zu einem Gerangel. Laut Anklage wurde zwei Angestellten die Hand in der Tür eingeklemmt, die Frauen erlitten bei dem Tumult teilweise blaue Flecken und Prellungen. (APA)