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"Ansammlungen" vor Wahllokalen verboten: Müssen die Adventmärkte weichen?

"Enge Verbotszonen" lassen Adventmärkte vor Wahllokalen zu.
"Enge Verbotszonen" lassen Adventmärkte vor Wahllokalen zu. ©apa (Sujet)
Da rund um Wahllokale Verbotszonen gelten, in denen "Ansammlungen" verboten sind, wurde befürchtet, dass die Adventmärkte nicht am üblichen Platz abgehalten werden können. Den Bürgermeistern wurde nun im Leitfaden des Innenministeriums eine "enge Verbotszone" empfohlen.

Ein Adventmarkt sei zweifelsohne als “Ansammlung” zu sehen – und eine solche ist innerhalb der Verbotszone verboten. Wahllokale sind aber oft im Gemeindeamt oder in Schulen untergebracht, die Plätze davor sind beliebte Standorte für die Weihnachts-Standln.

“Enge Verbotszonen” ermöglichen Adventmärkte vor Wahllokalen

Im Leitfaden für die Bundespräsidenten-Wahl empfiehlt das Ministerium deshalb: “Für den Fall, dass im Bereich der bisher gebräuchlich gewesenen Verbotszonen am Wahltag die Abhaltung von Adventmärkten oder Veranstaltungen geplant sein sollte, wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken.” Das Gesetz gebe keine Mindestgröße vor, Verbotszonen könnten also auch “in einem sehr geringen Abstand rund um Wahllokale gezogen werden”. Betont wird aber, dass im Gebäude des Wahllokales “keinesfalls Veranstaltungen anberaumt werden” dürfen.

Definiert werden die Verbotszonen von den Gemeindewahlbehörden. Bis spätestens 4. November müssen sie diesmal festlegen, wie groß die Verbotszonen vor Wahllokalen sind.

(apa/Red)

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