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Anklage: Sexuelle Gewalt im Zug

Wegen qualifizierter geschlechtlicher Nötigung angeklagt
Wegen qualifizierter geschlechtlicher Nötigung angeklagt ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Staatsanwaltschaft meint, Übergriffe auf deswegen traumatisierte Schwarzfahrerin seien mit 5 bis 15 Jahren Haft zu ahnden.

Die beiden angeklagten Deutschen wollten nach eigenen Angaben während der Zugfahrt zwischen Lindau und Bregenz Schwarzfahrer stoppen. Jetzt wird einem von ihnen dazu ein Sexualverbrechen mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Gefängnis vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat den unbescholtenen Erstangeklagten wegen qualifizierter geschlechtlicher Nötigung angeklagt. Der 47-Jährige soll im Zug einer 18-jährigen Schwarzfahrerin nachgerannt sein und sie dabei mehrmals absichtlich im oberen und unteren Intimbereich berührt haben. Die in Lindau lebende Türkin wurde dadurch nach Darstellung der Strafverfolgungsbehörde schwer traumatisiert.

Gutachten

Die Staatsanwaltschaft stützte sich dabei auf ein Gutachten eines von ihr damit beauftragten Psychologen. Dieses sei jedoch unbrauchbar, kritisierte Verteidigerin Andrea Concin während der ersten Verhandlung im anhängigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch. Denn der Sachverständige habe die junge Frau gar nicht untersucht.

Der Schöffensenat hält die Kritik für berechtigt und hat nun einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens beauftragt. Dafür wurde die Verhandlung vertagt. Richter Martin Mitter­egger hat als Vorsitzender des Schöffensenats angedeutet, dass das Gericht die Vorfälle im Zug rechtlich anders werten könnte. Demnach könnte statt des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nur das Vergehen der sexuellen Belästigung angenommen werden.

Sieben Vorstrafen

Dem Erstangeklagten wird von der Staatsanwaltschaft neben dem Sexualdelikt auch versuchte Nötigung zur Last gelegt. Der 35-jährige Zweitangeklagte, der mit sieben Vorstrafen belastet ist, muss sich wegen versuchter Nötigung, Körperverletzung und Unterschlagung vor Gericht verantworten.

Deutsche Rechtslage

Während der Zugfahrt hatte die Schaffnerin eine Gruppe von jugendlichen Schwarzfahrern entdeckt und ging dann weiter. Sie seien davon ausgegangen, dass die Zugkontrolleurin die Polizei rufe, sagen die beiden angeklagten Zugpassagiere. Sie hätten mit Zivilcourage die Schaffnerin unterstützen wollen. Deshalb hätten sie versucht, die Schwarzfahrer aufzuhalten und sie am Aussteigen aus dem Zug in Bregenz zu hindern.

Ihre deutschen Mandanten seien dabei in Österreich irrtümlich von der Rechtslage in Deutschland ausgegangen, sagte Verteidigerin Concin: In Deutschland dürfe jeder jemanden aufhalten, der eine gerichtliche Straftat wie das Schwarzfahren begehe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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