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Anklage gegen zehn führende Vertreter der "Identitären"

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Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen zehn führende Vertreter der "Identitären Bewegung Österreich" (IBÖ) sowie gegen sieben weitere aktive Sympathisanten eine Anklage wegen Verhetzung und krimineller Vereinigung, teils auch wegen Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht.

Die Anklage gegen die 17 “Identitären” wurde von der Staatsanwaltschaft Graz am 30. April aufgesetzt. Der Großteil der Beschuldigten war laut der Erklärung der Behörde bereits 2012 an der Gründung des “Vereins zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” beteiligt. Neben den registrierten Vereinsmitgliedern besteht die Bewegung auch aus einer Vielzahl an aktiv unterstützenden Sympathisanten.

Finanziert wird die “Identitäre Bewegung Österreich” (IBÖ) zu einem großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. “Die Vertreter der IBÖ sehen die kulturelle europäische Identität durch Multikulturalismus, Liberalismus und Islamisierung bedroht. Die IBÖ und ihre Aktivisten streben die strikte Trennung der in Europa lebenden Völker an und lehnen die kulturelle ‘Vermischung’ der Ethnien ab”, geht aus der Aussendung der Staatsanwaltschaft hervor.

“Florierendes Unternehmen” aufgebaut

Seit der Gründung der Bewegung in Österreich versuchten Vertreter der IBÖ ihre “fremdenfeindliche Ideologie durch provokante Aktionen, Internetauftritte, Demonstrationen, Stammtische, Plakatierungen sowie den Verkauf von Propagandamaterial über ein von zwei der Angeklagten im Jahr 2016 eigens dafür gegründetes Unternehmen (Versandhandel, Anm.) zu verbreiten”. Dabei nützten sie die auch in der österreichischen Bevölkerung stetig zunehmende Angst vor radikal-islamistischen Terroranschlägen, um den Islam generell mit islamistischem Terror gleichzusetzen und jede in Österreich lebende, der muslimischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnende Person als potenziell terroristisch darzustellen, erklärte der Ankläger.

Mit oft spektakulären Aktionen sei es den führenden Mitgliedern der IBÖ vor allem seit Jahresanfang 2016 gelungen, die Bekanntheit ihres Vereins zu steigern. Mit ihrem Versandhandel mit dem Verkauf von Kleidung wie Leibchen, Jacken und Hosen mit Uniform-Charakter, Buttons, Plakaten und Aufklebern, die das IBÖ-Zeichen oder IBÖ-Parolen als Logo tragen, sowie Büchern und Tonträgern sei ein “florierendes Unternehmen” aufgebaut worden. Mit den erzielten Erlösen der Gesellschaft erwirtschaften sich laut Anklage zwei der Beschuldigten nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sondern sie finanzieren damit auch zum Teil die Aktionen der IBÖ, um dadurch den Umsatz ihres Unternehmens weiter anzukurbeln.

“Höchst islamfeindlichen Parolen”

In der Anklage werden mehrere der Aktionen der IBÖ thematisiert: Im April 2016 brachten einige der angeklagten Personen gemeinsam mit weiteren unbekannt gebliebenen Sympathisanten am Dach eines Hauses in Graz, in dem sich das Büro der Partei “Die Grünen Steiermark” befindet, ein 16 Meter breites Transparent mit der Aufschrift “Islamisierung tötet” an. Eines der führenden Mitglieder übergoss das entrollte Transparent mit Theaterblut und verkündete über Lautsprecher,dass die Grünen und die SPÖ schuld am Terror seien und diesen nach Europa importiert hätten. An den Händen der Grünen und der SPÖ klebe Blut, weshalb das Blut auf das Dach ihrer Parteizentrale gebracht werde.

Der von dieser Aktion angefertigte Propagandafilm mit weiteren laut StA “höchst islamfeindlichen Parolen” wie etwa “Islamisierung und Einwanderung töten Europa. Wieviele Terroranschläge braucht es noch, bis ihr aufwacht? Wehrt euch und werdet aktiv. Komm in die Bewegung. Identitäre Bewegung” wurde in der Folge über das Internet verbreitet.

(APA)

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