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Anhebung der Parteienförderung laut Politologen in einem Jahr

Politiologe Hubert Sickinger äußerte sich zur Parteienförderung.
Politiologe Hubert Sickinger äußerte sich zur Parteienförderung. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Politikwissenschaftler Hubert Sickinger macht deutlich, dass die Anhebung der Parteienförderung von der Koalition in einem Jahr durchgesetzt werden wird. Dieser Schritt wurde also nur vertagt und nicht verworfen.
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“Das ist keine nachhaltige, sondern nur eine auf ein Jahr beschränkte Nicht-Anpassung”, sagt Sickinger gegenüber der APA. Er plädiert dafür, die Transparenzregeln zu verschärfen und bestimmte Grenzwerte einzufrieren. Ausgesetzt wird die Anhebung der Parteienförderung mit dem Regierungs-Entwurf nur für das laufende Jahr 2018. Anders als bei einer “Nulllohnrunde” ist der Verzicht auf die Valorisierung nicht nachhaltig, denn schon nächstes Jahr tritt die alte Wertsicherungs-Klausel wieder in Kraft. Und dann wird die Parteienförderung um die gesamte seit 2013 angefallene Inflation angehoben – inklusive der zusätzlichen Inflationsrate für 2018. “Der Anpassungsfaktor läuft weiter, das setzt die Anpassung nicht pro futuro aus”, sagt Sickinger.

“Höchst fragwürdig” ist diese Vorgehensweise für Sickinger auch deshalb, weil die Regierung nun argumentiert, dass sich der Rechnungshof bei der Berechnung der Inflationsabgeltung für die Parteien um ein Jahr vertan hätte. Der Rechnungshof geht nämlich davon aus, dass die Inflationsrate der Jahre 2013 bis 2017 abgegolten werden muss. Das Kanzleramt argumentiert aber, dass die Teuerung erst ab 2014 zu berücksichtigen wäre. Damit wäre die Erhöhung von vornherein erst 2019 schlagend geworden und nicht schon heuer.

Parteienförderungsgesetz ist unklar formuliert

Sickinger hält diese Interpretation des Kanzleramts zwar für möglich, aber nicht für zwingend. Denn das Parteienförderungsgesetz sei diesbezüglich unklar formuliert. “Von welchem Basisjahr aus gerechnet wird, steht da nicht drin – es könnte 2012, 2013 oder 2014 sein”, sagt Sickinger. Überrascht ist er allerdings davon, dass das Kanzleramt den Parteien im kommenden Jahr nun trotzdem die volle Inflationsrate seit 2013 (und nicht erst seit 2014) abgelten möchte.

Angesichts der von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigten Gespräche über eine Reform der Parteienfinanzierung plädiert Sickinger jedenfalls für eine deutliche Verschärfung der Transparenzregeln. Insbesondere wäre aus seiner Sicht eine Strafbestimmung gegen die Verschleierung von Parteispenden nötig. So könnte die Staatsanwaltschaft im Zweifelsfall Konten öffnen – und zwar auch auf der Geber-Seite.

Sickinger will Kontrollbehörde für Parteifinanzen

Außerdem wünscht sich Sickinger eine Kontrollbehörde für Parteifinanzen nach amerikanischem oder britischem Vorbild, die Einbeziehung der Parlamentsklubs in die Rechenschaftspflicht und die regelmäßige Kontrolle der Klubs durch den Rechnungshof.

Dauerhaft einfrieren sollte das Parlament aus Sickingers Sicht die Grenzwerte für die Veröffentlichung von Parteispenden. Andernfalls müssten ab 2019 nicht mehr Spenden ab einem Wert von 3.500 Euro offengelegt werden, sondern erst über 3.700 Euro. Den Grenzwert für die sofortige Meldung von Großspenden (aktuell ab 50.000 Euro) würde Sickinger “kräftig absenken” und dann ebenfalls einfrieren. Dass das funktionieren könnte, hat aus Sickingers Sicht der abgelaufene Wahlkampf gezeigt, wo mehrere Parteien – ÖVP, NEOS und Liste Pilz – von sich aus auch Spenden unter 50.000 Euro im Internet veröffentlicht haben: “Daraus sollte man jetzt Schlüsse ziehen.”

APA/Red.

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