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Angleichung der Arbeitnehmer-Rechte: "Husch-Pfusch-Wahlkampfaktion"

Kritik der IV und Wirtschaftskammer zur Angleichung
Kritik der IV und Wirtschaftskammer zur Angleichung ©APA
Sowohl Vertreter der Wirtschaftskammer als auch der Industriellenvereinigung betrachten die beim gestrigen Nationalrat auf den Weg gebrachte Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten skeptisch.

Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser sprach von einer schweren Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Christoph Neumayer sieht eine “Husch-Pfusch-Wahlkampfaktion”.

Angleichung der Arbeitnehmer-Rechte in der Kritik

Für die Unternehmen sei mit hohen Belastungen in Höhe von mindestens 150 Millionen Euro und darüber zu rechnen, rechnete Hochhauser vor. Allein in Österreichs größter Arbeitgebersparte, dem Gewerbe und Handwerk, seien von 666.000 Vollzeit-Beschäftigten 430.000 Arbeiter. Und auch in Industrie und Tourismus wären deutliche Auswirkungen zu erwarten. Um Beschäftigung in Österreich langfristig sichern und international wettbewerbsfähig bleiben zu können, müsse die Angleichung standortverträglich und beschäftigungsfördernd umgesetzt werden und dürfe nicht nach dem Rosinenprinzip erfolgen, meinte Neumayer. Außerdem mute es sehr seltsam an, dass einerseits Kollektivvertragsverhandlungen geführt würden, während bei der rechtlichen Angleichung von Arbeitern mit Angestellten die Arbeitgeberseite einfach übergangen werden solle.

Gewerkschaft zeigt sich zufrieden

Zufrieden ist hingegen die Gewerkschaft. Es sei durch nichts zu rechtfertigen, dass Arbeiter weniger lang ihren Lohn weiterbezahlt bekämen, wenn sie krank seien. Außerdem solle die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderungen für Arbeiter aus wichtigen persönlichen Gründen unabdingbar sein, meinte der Leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz in einer Aussendung. Im Zuge der gestrigen Nationalratssitzung war mit den Stimmen von SPÖ, Freiheitlichen und Grünen ein Fristsetzungsantrag angenommen werden, der einen Beschluss der Angleichung noch vor der Wahl ermöglicht. Der Antrag sieht unter anderem eine Anpassung der Kündigungsfristen von Arbeitern an jene der Angestellten vor. Bezüglich des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von acht Wochen gibt es sogar eine Verbesserung auch für Angestellte. Der Anspruch soll nämlich bereits nach einjähriger Dauer des Dienstverhältnisses entstehen und nicht wie bisher erst ab fünf.

(APA/Red.)

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