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Angeblicher Komplize des tödlichen Supermarkt-Überfalls in Wien-Penzing enthaftet

Nach dem tödlichen Supermarkt-Überfall in Wien-Penzing.
Nach dem tödlichen Supermarkt-Überfall in Wien-Penzing. ©APA
Am Freitag wurde der angebliche Komplize jenes Räubers, der am 2. Juli bei einem Überfall auf einen Supermarkt in Wien-Penzing einen Polizisten tödlich verletzt und einen zweiten Beamten schwer verletzt hat, enthaftet, gab die Sprecherin des Straflandesgerichts Christina Salzborn bekannt.

“Nach Ansicht des Haftrichters war nicht mehr von dringendem Tatverdacht auszugehen”, erläuterte Salzborn im Gespräch mit der APA. Da damit kein Haftgrund gegeben war, fehlte die Basis für die Fortsetzung der U-Haft. Der 63-jährige Verdächtige hatte den Räuber – einen 49 Jahre alten gebürtigen Bosnier – bei sich wohnen lassen und zum Tatort chauffiert. Während der Täter drei Angestellte einer Billa-Filiale auf der Hütteldorfer Straße fesselte und auf Polizisten schoss, die nach Eingehen eines Alarms auf den Plan traten, wartete der 63-Jährige in einem nahe gelegenen Kaffeehaus auf den Mann. Ein 23 Jahre alter Polizist wurde bei dem Schusswechsel am Kopf getroffen, ehe die Wega (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) den Räuber erschoss, der sich auf einem Dach verschanzt und mit seiner Pistole auf die Sondereinheit gefeuert hatte.

Tödlicher Supermarkt-Überfall: Mitwisserschaft nicht belegbar

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen den angeblichen Komplizen des Billa-Räubers hat sich bisher nicht beweisen lassen, dass dieser in die verbrecherischen Pläne seines Mitbewohners eingeweiht war, als er diesen zum Tatort brachte. Zeugenaussagen stützten die Angaben des Verdächtigen, der stets versichert hatte, er habe nichts von dem Überfall gewusst.

Wie sich zeigte, dürfte der 63-Jährige in der Vergangenheit tatsächlich mehrfach für den 49 Jahre alten Bosnier als Chauffeur fungiert haben, wenn dieser Aufträge zur Erledigung handwerklicher Arbeiten erhielt. Wiederholt soll er den Mann, den er in seiner Wohnung in der Innenstadt aufgenommen hatte, zu den entsprechenden Arbeitsplätzen gebracht und dort zugewartet haben, bis der 49-Jährige diese Tätigkeiten beendet hatte. Der angebliche Komplize behauptet, genau davon sei er auch ausgegangen, als er seinen Mitbewohner in die Hütteldorfer Straße fuhr.

Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn soll die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung vorerst kein Rechtsmittel eingelegt haben. Ob die Anklagebehörde doch noch eine Beschwerde erheben wird und was die Enthaftung für das Verfahren gegen den 63-Jährigen bedeutet, blieb zunächst offen. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft war vorerst nicht erreichbar.

Enthaftung: Staatsanwaltschaft denkt nach

Nach der Enthaftung des angeblichen Komplizen jenes Räubers, der im Juli bei einem Überfall auf einen Supermarkt in Wien-Penzing einen Polizisten tödlich verletzt und einen zweiten Beamten schwer verletzt hat, hat die Staatsanwaltschaft Wien noch keine Rechtsmittel gegen die Enthaftung eingelegt. “Die Staatsanwaltschaft Wien hat drei Tage Bedenkzeit”, sagte Behördensprecherin Nina Bussek der APA. Der primäre Tatverdacht gegen den 63-Jährigen laute weiterhin “Beitrag zum schweren Raub mit Todesfolge”, erläuterte die Sprecherin. Zudem werde gegen den Mann nach dem Waffen- und Sprengmittelgesetz ermittelt.

Der 63-Jährige hatte den Räuber, der bei einem Feuergefecht mit der Polizei erschossen wurde, bei sich in der Wiener Innenstadt wohnen lassen. Bei seiner Festnahme war er bis auf die Zähne bewaffnet, als Beamte des Einsatzkommandos Cobra seine Wohnung stürmten, lag er mit einer Pistole in der Hand im Bett und zielte auf die Polizisten. “Er war betrunken”, konstatierte sein Rechtsvertreter Wolf-Georg Schärf im Gespräch mit der APA.

Die Waffe habe sein Mandant legal besessen. Hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Verstöße gegen das Waffen- sowie das Sprengmittelgesetz sei der 63-Jährige geständig, erläuterte Schärf. “Hinsichtlich des Tatverdachts der Beteiligung am schweren Raub mit Todesfolge rechne ich mit einer Einstellung des Verfahrens”, betonte der Rechtsanwalt. Denn dieser Tatverdacht sei nicht mehr gegeben.

>> U-Haft eines Verdächtigen verlängert

(apa/Red)

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