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Anfechtung der BP-Wahl: FPÖ und Verfassungsrichter schlossen Vergleich

Der Rechtsstreit rund um die Anfechtung der BP-Wahl endete mit einem Vergleich
Der Rechtsstreit rund um die Anfechtung der BP-Wahl endete mit einem Vergleich ©APA (Archivbild)
Der Rechtsstreit zwischen der FPÖ und der Verfassungsrichter Johannes Schnizer hinsichtlich der Bundespräsidentenwahl 2016  wurde am Montag beigelegt.

Parteichef Heinz-Christian Strache, der damalige FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und Schnizer schlossen am Montag am Handelsgericht in Wien persönlich einen Vergleich, wie Schnizers Anwalt Michael Pilz danach der APA mitteilte. Der FPÖ reichte demnach eine Erklärung Schnizers.

Bundespräsidentwahl-Anfechtung: FPÖ und VfGH-Richter schlossen Vergleich

Ursprünglich wollten die Freiheitlichen, dass Schnizer seine Aussagen zur Wahlanfechtung widerruft und unterlässt; und haben deshalb Klage eingebracht. Der Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte nach der Aufhebung der ersten Stichwahl in Interviews erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung nach die Anfechtung schon vor der eigentlichen Wahl vorbereitet habe. Der nun geschlossene Vergleich sieht vor, dass Schnizer erklärt, nie behauptet zu haben, dass die FPÖ, Strache oder Hofer vorab über die konkreten Mängel Bescheid gewusst hätten, wie Pilz ausführte. Mit dem Vergleich ist das Gerichtsverfahren ohne Urteil zu Ende gegangen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass jeder seine Prozesskosten selbst trägt.

In dem der APA vorliegenden Vergleich heißt es wörtlich: “Der Beklagte (Schnizer, Anm.) erklärt, nicht behauptet zu haben, die klagenden Parteien (FPÖ, Strache und Hofer, Anm.) hätten über die konkreten Mängel und Rechtswidrigkeiten des Verfahrens zur Wahl zum Bundespräsidenten 2016, die zur Aufhebung des zweiten Wahlganges 2016 führten, bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können.”

Freiheitliche wollten Schnizer nie klagen

Der Rechtsvertreter der FPÖ, Michael Rami, sagte zur APA, dass die Freiheitlichen Schnizer eigentlich nie klagen wollten. Mit der Erklärung habe man erreicht, dass Schnizer seine Behauptung zurückgenommen hat. “Der heutige Vergleich gibt daher der FPÖ der Sache nach alles, was schon vor der Klage gefordert wurde, nämlich die Erklärung, dass Herr Dr. Schnizer diesen Vorwurf nicht erhoben hat”, so Rami in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Strache zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Schnizer habe klargestellt, dass er “uns nichts vorgeworfen hat”, wie er nach der Verhandlung zum “Kurier” sagte.

Schnizers Anwalt meinte, sein Eindruck sei, dass die FPÖ – die derzeit Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP führt – den Vergleich schloss, um das Verfahren nicht zu verlieren. Pilz verwies auf ein ähnlich gelagertes Verfahren der FPÖ gegen den “Standard”, bei dem die FPÖ in erster Instanz abblitzte. In zweiter Instanz wurde der FPÖ-Klage aber in Teilen – nämlich im Punkt, dass die FPÖ die Mängel nicht nur geduldet, sondern sogar provoziert hätte – stattgegeben. Dieser Fall liegt nach außerordentlichen Revisionen beider Seiten beim Obersten Gerichtshof (OGH).

(APA/Red.)

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