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Amtsmissbrauch: Acht Monate bedingt für Justizwachebeamten

Der Angeklagte zeigte sich geständig.
Der Angeklagte zeigte sich geständig. ©APA (Symbolbild)
Der niederösterreichische Justizwachebeamte ließ sich von Häftlingen ein Dach für sein Gartenhäuschen bauen und beim Übersiedeln helfen. Entscheidung der Disziplinarbehörden noch offen.

Ein niederösterreichischer Justizwachebeamter ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden, weil er sich von Häftlingen unentgeltlich beim Übersiedeln helfen und ein Holzdach für sein Gartenhäuschen anfertigen ließ. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Schnabel) verhängte dafür acht Monate bedingt. Der Beamte nahm das Urteil an.

Der Mann ist in einer niederösterreichischen Justizanstalt tätig. Im November 2013 zog er Freigänger für eine rein private Übersiedlungstätigkeit hinzu, im März 2014 gab er in der anstaltseigenen Tischlerei die Herstellung des Holzdachs in Auftrag. In beiden Fällen reichte er – wie gesetzlich vorgesehen – einen Auftragsschein ein, der von der Anstaltsleitung jeweils genehmigt wurde.

Die Dienste der Häftlinge wären aber vom Beamten zu übernehmen gewesen, da sie in seinem ausschließlichen Interesse lagen. Dieser wusste es allerdings zu verhindern, dass ihm die Kosten für die Überlassung der Arbeitskräfte vom Lohn abgezogen wurden, wie es in derartigen Fällen üblich ist. Eine kurze Manipulation im Computersystem genügte. Der Mann ersparte sich damit 1.145 Euro.

Umfassendes Geständnis des Angeklagten

In der Verhandlung, die aus Befangenheitsgründen nach Wien delegiert worden war, legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. “Von vornhinein wollte ich das nicht so machen”, betonte er. Im Herbst 2013 sei allerdings sein Stiefvater gestorben, “der wie ein Vater für mich war”. Seine Mutter habe das Begräbnis nicht bezahlen können, also sei er eingesprungen. Das Geld sei dann aber knapp geworden, deshalb habe er sich “irrsinnigerweise” zur ersten Manipulation hinreißen lassen.

Die zweite begründete der Angeklagte mit einer teuren Autoreparatur. Die Rechnung habe immerhin 4.000 Euro ausgemacht, “somit ist das wieder passiert”, gab der Justizwachler zu Protokoll, der seinen Angaben zufolge monatlich 2.400 Euro netto verdient.

Welche Folgen das Verfahren für ihn in beruflicher Hinsicht nach sich zieht, müssen nun die Disziplinarbehörden entscheiden.

(APA, Red.)

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