AA

Altenrhein: Vereinbarte Lärmbelastungen nicht überschritten

Auch im Dezember 2006 wurden die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten. Das geht aus dem jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

36 Ausnahmebewilligungen

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Dezember wurden insgesamt 36 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten zwei Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

Rückfragehinweis:

   Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20137
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presse

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

OTS0033 2007-01-30/09:08

  • VIENNA.AT
  • Landhaus
  • Altenrhein: Vereinbarte Lärmbelastungen nicht überschritten
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.