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Alpine-Konkurs mit späten Folgen: Klage gegen Hypo Vorarlberg

Die Alpine-Pleite beschäftigt nun Vorarlbergs Gerichte.
Die Alpine-Pleite beschäftigt nun Vorarlbergs Gerichte. ©APA, VOL.AT, VN
Die Alpine-Pleite hat in Vorarlberg ein Nachspiel: Ein liechtensteinischer Prozesskostenfinanzier klagt die Hypo Vorarlberg wegen mangelnder Sorgfalt beim Verkauf der Alpine-Anleihen. Die Landesbank weist alle Vorwürfe von sich, man habe alles richtig gemacht.

Die Insolvenz des damals zweitgrößten Vorarlberger Bauunternehmens im Jahre 2013 ist aus der aktuellen Wahrnehmung etwas verschwunden. Die Milliardenpleite traf auch viele kleinere Anleger, die Wertpapiere der Alpine hatten – als scheinbar risikobehaftete, aber noch sichere Wertpapiere. Sie fühlen sich nun von den Banken über das wahre, viel größere Risiko getäuscht – und klagen die verkaufenden Banken. Darunter nun auch die Hypo Vorarlberg.

Kläger unterstellt Hypo mangelnde Sorgfalt

Der liechtensteinische Prozesskostenfinanzier “Erste Allgemeine Schadenshilfe” EAS klagt die Hypo wegen des Verdachts auf mangelnde Sorgfalt. Während die Bank schon gewusst habe, dass es sich um “Schrottpapiere” handle, habe man dies den Kunden so nicht mitgeteilt. Auf ihrer Webseite wirbt die liechtensteinische Aktiengesellschaft, auch weitere Geschädigte zu vertreten. Schließlich sei aus Sicht der EAS bereits 2010 erkennbar gewesen, dass die Alpine-Anleihen Risikopapiere seien.

Hypo: Kunde wusste um mögliches Risiko

Rechtsanwalt Wolfgang Hirsch, der die Hypo Vorarlberg in diesem Fall vertritt, sieht dies anders. Die EAS vertrete bislang einen einzelnen Kunden, der als mit Wertpapieren erfahren und versiert galt. Dieser habe gezielt nach der Alpine-Anleihe gefragt. Da die Vorarlberger Landesbank diese damals nicht im Depot geführt habe, wurde diese daraufhin extra für den Kunden von einer anderen Bank zugekauft. Die Hypo sei also mehr oder weniger nur als Zwischenhändler aufgetreten. Die drohende Insolvenz sei zu diesem Zeitpunkt weder am Kurs noch den öffentlichen Bilanzen absehbar gewesen. Dennoch habe man den Kunden über das theoretische Risiko des Totalausfalls schriftlich informiert.

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Banken mussten sich wegen Alpine verantworten

Der Prozess gegen die Hypo ist nicht der einzige dieser Art. Im Zuge der Alpine-Pleite wurden mehrere Banken verurteilt, da die Papiere gegenüber Anleger als sicherer verkauft wurden als sie bankintern gehandelt wurden. Diese Banken direkt in die Emission (Ausgabe und Angebot auf dem Finanzmarkt) der Anleihen eingebunden gewesen – im Gegensatz zur Hypo Vorarlberg, wie Hirsch betont.

Klage vor Gericht

Vergangenen Freitag wurde der Prozess zwischen der EAS und der Hypo Landesbank eröffnet – gleich von Beginn an herrschte dicke Luft. Da der die EAS vertretende Rechtsanwalt Hans-Jörg Vogl krankheitsbedingt verhindert sei, bat dessen Kanzlei um eine Vertagung. Inwiefern dieser Bitte nachgekommen wurde, wird unterschiedlich gesehen. Die Klägerseite sieht ihrer Bitte nicht nachgekommen. Die Beklagtenseite wiederum betont, dass in Anwesenheit zweier Anwälte der Vogl-Kanzlei nur ein unbedeutender Zeuge vernommen wurde. Der Hauptzeuge und Kläger werde tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt vernommen, der wichtigste Teil der Verhandlung sei damit durchaus verlegt worden.

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