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Allianz gegen IS-Terror: Militärische Beteiligung wäre Bruch der Neutralität

IS - Militärische Beteiligung Österreichs wäre Bruch der Neutralität
IS - Militärische Beteiligung Österreichs wäre Bruch der Neutralität ©EPA
Österreich wird sich an der Allianz gegen die Terrormiliz IS beteiligen. Die Unterstützung werde jedoch rein "politisch" sein, betonte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP).
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Mit rund 50 weiteren Staaten will sich Österreich an der von den USA geführten Allianz gegen die Terrormiliz IS “politisch” beteiligten.  Denn ein militärisches Eingreifen oder nur eine Überfluggenehmigung würde die Neutralität verletzten, erklärte Völkerrechtsexperte Walter Obwexer am Dienstag im APA-Gespräch.

Keine militärische Beteiligung

Die Verpflichtung Österreichs zur Neutralität erlaubt demnach weder eine Beteiligung an Luftangriffen gegen den “Islamischen Staat” (IS) im Irak oder in Syrien – wozu Österreich freilich auch die Kapazitäten fehlen würden – noch eine Überfluggenehmigung für ausländische Kampfjets. “Auch diese würde der Unterstützung einer Partei in einem bewaffneten Konflikt bedeuten und verletzt daher die Neutralität”, so Obwexer.

Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn es wie im Falle von Libyen eine Resolution des Sicherheitsrates nach Kapitel 7 der UN-Charta gäbe. Dieses sieht die Möglichkeit einer militärischen Intervention vor, wenn andere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens zuvor erfolglos verlaufen sind. “In diesem Fall wäre die Verpflichtung gegenüber der UNO stärker als jene gegenüber der Neutralität”, sagte der Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck.

Allianz gegen IS-Terror

Um eine ebensolche Resolution bemüht sich US-Präsident Barack Obama laut US-Medienberichten gerade. Solange es diese nicht gibt, seien im Einklang mit der österreichischen Neutralität jedoch nur humanitäre Unterstützung sowie rein politische Unterstützungserklärungen für die Allianz gegen IS möglich, so der Völkerrechtler.

Freilich greift die österreichische Neutralität nur im Kriegsfall, was voraussetzt, dass man den bewaffneten Kampf der IS in Syrien und im Irak völkerrechtlich auch als Krieg ansieht. Hier habe sich das Völkerrecht in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, sodass heute auch “eine andere Art von Krieg” bei dem bewaffnete Organisationen grenzüberschreitend tätig sind, als Kriegsfall angesehen werde, erklärte Obwexer.

“Responsibilty to Protect”

Ähnliches gelte für die Frage, ob Staaten das Recht haben, auf dem Territorium eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung sowie ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates militärisch tätig zu werden. Russland warf den USA zuletzt vor, mit ihren Luftangriffen auf Stellungen der IS in Syrien, das Völkerrecht zu verletzen. Folge man rein dem “geschriebenen Völkerrecht”, so habe Russland mit seiner Argumentation sicher Recht, sagte der Völkerrechtsexperte.

Allerdings habe sich in den letzten Jahren das “völkerrechtliche Gewohnheitsrecht” herausgebildet, wonach ein militärisches Eingreifen im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in einem Staat, der nicht in der Lage ist, selbst gegen diese vorzugehen, völkerrechtlich erlaubt sei. Somit könne man mit Blick auf diese “Responsibilty to Protect” (Schutzverantwortung), “nicht sagen, dass Russland Recht hat”, so Obwexer.

(Das Gespräch führte Barbara Essig/APA)

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