AA

Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen

1. Umfang und Gültigkeit
2. Preise und Zahlung
3. Entgelt, Entgeltänderungen
4. Haftung
5. Einzuhaltende Rechtsvorschriften und Richtlinien
6. Datenschutz
7. Dienstleistungen
8. Gewährleistung
9. Bestimmungen bei Warenlieferungen
10. Bestimmungen für Information-Provider
11. Bestimmungen für “Internet über TV-Kabel”
12. Bestimmungen für “Wireless Internet”
13. Bestimmungen für “Internet über ADSL”
14. Bestimmungen für „highspeed Telefon“ (VoIP)
15. Bestimmungen für “Sprachtelefonie”
16. Störungen und Wartungsarbeiten
17. Entstörung
18. Übertragung des Vertrages an Dritte
19. (temporäre) Außerbetriebsetzung einer Dienstleistung
20. Vertragsdauer, ordentliche und außerordentliche Kündigung
21. Sonstige Bestimmungen
22. Regelungsgegenstand, Geltungsbereich, Erfüllungsort

1. Umfang und Gültigkeit

1.1 Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der medienhaus.com GmbH, Gutenbergstraße 1, A-6858 Schwarzach, FN 240260z, LG Feldkirch, UID Nr. ATU57445937, (“medienhaus.com”) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die medienhaus.com gegenüber dem Kunden erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen medienhaus.com und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 medienhaus.com ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite der medienhaus.com (http://www.medienhaus.com) abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
Sofern die Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird medienhaus.com den Kunden ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen von ihrem wesentlichen Inhalt in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Kunde zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur dann, wenn medienhaus.com diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich zustimmt.

2. Preise und Zahlung

2.1 Es gelten die im Auftragsformular angeführten Preise. Allfällige Transport- und Verpackungskosten, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

2.2 Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlung mittels Bankeinzug oder Kreditkarte wird der Abbuchung des vereinbarten bzw. geänderten Entgelts zugestimmt. Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung dazu, dass sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen verrechnet werden können. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.

Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden. Die Verrechnung des Internet-Dienstes erfolgt vierteljährlich im Voraus. Die Verrechnung des Verkehrsentgeltes für Sprachtelefonie erfolgt zweimonatlich.

2.3 In der Abrechnung werden die Gesamtsumme der Entgelte sowie eine Gliederung dieser nach Zonen angezeigt. Auf Wunsch des Kunden wird ein kostenloser Einzelentgeltnachweis in Papierform erstellt. Dieser zeigt den Zeitpunkt, die Dauer, die passive Teilnehmernummer in verkürzter Form sowie das geschuldete Entgelt für jedes einzelne Gespräch. Bei Einzelentgeltnachweisen sind weiters die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltnachweisverordnung (sofern eine solche erlassen wurde) enthalten.

2.4 Bei Zahlungsverzug ist medienhaus.com berechtigt, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Androhung der Dienstesunterbrechung oder -abschaltung Leistungen auszusetzen, Waren zurückzubehalten oder das Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Mahnspesen sowie Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. medienhaus.com ist bei Zahlungsverzug weiters berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen.

2.5 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich einzubringen, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Sollten sich nach einer Prüfung durch medienhaus.com die Einwendungen des Kunden aus Sicht von medienhaus.com als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 2 Monaten ab Zugang der Stellungnahme von medienhaus.com, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten oder die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH als Streitschlichtungsstelle gemäß §122 TKG 2003 innerhalb eines Monats ab Zustellung der Stellungnahme von medienhaus.com anzurufen und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. medienhaus.com wird den Kunden auf diese Fristen und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben.

2.6 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von medienhaus.com mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist unzulässig. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber medienhaus.com ist nur möglich, sofern entweder medienhaus.com zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt, oder von medienhaus.com anerkannt worden ist.

2.7 Für den Fall, dass Fehler festgestellt werden, die sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnten, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, wird von medienhaus.com eine auf dem Durchschnittsbetrag der letzten drei Rechnungen basierende Pauschalabgeltung festgesetzt bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

3. Entgelt, Entgeltänderungen

3.1 Für die Installation der medienhaus.com-Einrichtungen ist medienhaus.com vom Kunden ein einmaliges Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand unter Berücksichtigung der von medienhaus.com bekannt gegebenen Materialkosten und Installationssätze ergibt.

3.2 Für die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen ist vom Kunden ein regelmäßiges Entgelt zu leisten. Das regelmäßige Entgelt setzt sich aus einem fixen Betrag für die Bereitstellung und einem variablen Betrag für die tatsächliche Inanspruchnahme zusammen. Im ersten Monat wird die Höhe des fixen Betrags aliquot nach der Anzahl der nach Leistungsbeginn verbleibenden Tage dieses Monats berechnet, wobei der Monat mit 30 Tagen berechnet wird.

3.3 medienhaus.com behält sich bei Änderungen der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Interconnectiongebühren, Stromkosten, Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor. Im Falle einer Entgeltänderung verständigt medienhaus.com den Kunden in geeigneter Form spätestens zwei Monate vor Eintritt der Änderung. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden (§ 25 (3) TKG). Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Kunde zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

3.4 Streitbeilegung: Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle der Regulierungsbehörde vorlegen. medienhaus.com ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

4. Haftung

4.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden), Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird generell ausgeschlossen; Für Verbraucher gilt: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden wird ausgeschlossen.

4.2 medienhaus.com haftet nicht für Unterbrechungen und deren Folgeschäden oder Schäden irgendwelcher Art, die in der Sphäre dritter Unternehmen, deren sich medienhaus.com bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen bedient, entstehen sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

4.3 Die Haftung von medienhaus.com ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 750.000,– beschränkt. Dies gilt nicht für Verbraucher.

4.4 medienhaus.com haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter (ausgenommen seine Erfüllungsgehilfen), höherer Gewalt (z.B. Feuer- und/oder Wasserschäden, atmosphärische Entladungen) oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.

4.5 Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von medienhaus.com nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5. Einzuhaltende Rechtsvorschriften und Richtlinien

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist jede Datenübermittlung, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt oder eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer zur Folge hat oder haben könnte. Die Daten müssen den Vorschriften des österreichischen Rechts entsprechen und dürfen keinerlei Bezug zu Pornographie, Diskriminierung, politischen Extremismus, Terrorismus oder dgl. enthalten. Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt und die Art der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich. Er hat für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich, medienhaus.com von jedem Schaden, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten und Nachrichten entsteht insbesondere wegen zivil- oder strafrechtlicher, gerichtlicher oder außergerichtlicher Inanspruchnahme, völlig schad- und klaglos zu halten.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich weiters, sämtliche Verhaltensrichtlinien und technische Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung, auf die auch in elektronischer Form bei Nutzung der von medienhaus.com angebotenen Leistungen hingewiesen wird, zu lesen und einzuhalten.

6. Datenschutz 

6.1 medienhaus.com kann ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, Email-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gemäß § 103 Abs 1 TKG 2003 zulässig, ansonsten wird medienhaus.com keine elektronischen Profile der Kunden erstellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses wird medienhaus.com auf Grundlage der vertraglichen Beziehung zum Kunden folgende personenbezogene Daten (Stammdaten) ermitteln und verarbeiten: Vor- und Familienname, akademischer Grad, Post- und E-Mail Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Berufsbezeichnung Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gemäß § 97 Abs 2 TKG 2003 von medienhaus.com spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

6.2 medienhaus.com wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird medienhaus.com diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird medienhaus.com die Daten nicht löschen. Ansonsten werden Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich gelöscht oder anonymisiert.

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der medienhaus.com, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, von medienhaus.com Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services der medienhaus.com sowie Geschäftspartnern der medienhaus.com in angemessenem Umfang per E-Mail, Telefon oder Telefax zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner Email-Adresse und Telefonnummer ausschließlich bei medienhaus.com. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. medienhaus.com wird dem Kunden in jeder Werbung die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass medienhaus.com gemäß § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass medienhaus.com gemäß § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von medienhaus.com aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

6.3 Der Kunde stimmt zu, Änderungen seiner Stammdaten, insbesondere seiner Anschrift (Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift bei Unternehmern) sowie Änderung der angegebenen TA-Teilnehmernummer, der Firmenbuchnummer, sonstiger Registernummern und der Rechtsform unverzüglich der medienhaus.com mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift (Wohnadresse bzw. Geschäftsanschrift) gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

6.4 Der Kunde stimmt jederzeit widerruflich zu, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 oder eine andere Gläubigerschutzinstitution erfolgt. Er stimmt weiters zu, dass für Bonitätsprüfung und/oder Inkasso benötigte Daten des Kunden, wie insbesondere der Name des Kunden (einschließlich frühere Namen), das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der vereinbarte Kredit bzw. Kreditrahmen, der offene Saldo sowie im Falle des Zahlungsverzuges die Mahndaten an Rechtsanwälte und Inkassoinstitute
übermittelt werden.

6.5 Als Drittanbieter verwendet Google Cookies zur Anzeigenschaltung auf den Websites von medienhaus.com Durch Verwendung des DART-Cookies wird die Anzeigenschaltung anhand der Besuche der Nutzer auf den Websites von medienhaus.com und anderen Websites im Internet für Google ermöglicht. Nutzer können die Verwendung des DART-Cookies deaktivieren, indem sie die Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google aufrufen (http://www.google.de/privacy_ads.html).

7. Dienstleistungen 

7.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

7.2 medienhaus.com ist berechtigt aus techologischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Zugangstechnologie für einen Internet-Anschluss einseitig zu ändern, sofern diese Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung darf sich nicht nachteilig für den Kunden auswirken. Allfällige Kosten für die Änderung der Zugangstechnologie müssen von medienhaus.com getragen werden.

7.3 Die Herstellungsfrist für alle von medienhaus.com angebotenen Dienste beträgt, ab der Annahme der eingegangenen Bestellung durch medienhaus.com, 8 Wochen. Kann medienhaus.com die Herstellungsfrist nicht einhalten, wird bei einer Verspätung ab der 8 bis 10 Woche 60% ab der 10 Woche 100% des monatlichen Basisanschlusses gutgeschrieben.

7.4 Die Nutzung der medienhaus.com-Dienstleistungen durch Dritte sowie die unentgeltliche Weitergabe von medienhaus.com-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von medienhaus.com.

7.5 In den Preisen für Internet-Dienste sind Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (wie z.B. Telefonleitungen der Telekom Austria AG) vom Kunden zum medienhaus.com-Zugangspunkt nicht enthalten. In den Verkehrsentgelten für Sprachtelefonie sind alle Kosten (Interconnection, Joining Link) enthalten.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, Username, Kennwort und andere Informationen, die zum Zwecke der Identifizierung gegenüber medienhaus.com nur dem Kunden mitgeteilt werden, geheim zu halten. Die Haftung der medienhaus.com für Schäden aus der Verletzung dieser Verpflichtung ist – außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von medienhaus.com – ausgeschlossen.

7.7 medienhaus.com trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen Punkt 4 Haftung und den Gewährleistungsbestimmungen in Punkt 8 Gewährleistung.

7.8 Wiederholt vertragswidrige oder einmalige grob vertragswidrige Nutzung von Internet-Dienstleistungen der medienhaus.com berechtigen diese zur Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des Schadens auf dem System von medienhaus.com und anderen betroffenen Systemen. Dies gilt sinngemäß, wenn der Kunde die unbefugte Nutzung von Dienstleistungen der medienhaus.com gestattet oder fördert. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die medienhaus.com oder Dritten aus jeder schuldhaft vertragswidrigen Nutzung von Dienstleistungen der medienhaus.com entstehen.

7.9 medienhaus.com ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen unentgeltlich zu erbringen oder technische Hilfe unentgeltlich zu leisten, um es dem Kunden zu ermöglichen, die Dienstleistungen der medienhaus.com nutzen zu können.

7.10 medienhaus.com behält sich vor, einzelne Angebote zu sperren, wenn dies nach Ansicht der medienhaus.com erforderlich ist, um einen rechtskonformen Zustand herzustellen oder einen drohenden rechtswidrigen Zustand zu vermeiden.

7.11 Sämtliche Accounts berechtigen zum Transferieren von Datenmengen, wie sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben sind. Sofern die Leistungsbeschreibung keine Regelung enthält, gilt das Limit von 1,5 Gigabyte/Monat. Bei einer Überschreitung dieses Limits behält sich der ISP eine Verrechnung nach dem jeweils in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Volumspreis pro Volumseinheit über dem Limit vor. medienhaus.com stellt als unverbindliche Serviceleistung dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, sein aktuell verbrauchtes Datenvolumen online abzufragen. 

8. Gewährleistung 

8.1 medienhaus.com betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt. medienhaus.com übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Umfang und die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste bzw. der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen in der gültigen Fassung. medienhaus.com ist berechtigt, von ihr zu erbringende Dienstleistungen ohne Vorankündigung zu Wartungszwecken oder dgl., von technischen Geräten kurzfristig in zumutbarem Ausmaß einzuschränken, ohne dass dies zu einer Minderung des Entgelts berechtigen würde.

8.2 medienhaus.com haftet nicht für Fehler und Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Kunden und medienhaus.com – Zugangspunkt oder in Netzbereichen, auf deren technische Betriebs- und Funktionsfähigkeit medienhaus.com keinen Einfluss hat, auftreten. medienhaus.com wird den Kunden – soweit dies tunlich bzw. zumutbar ist – rechtzeitig hinweisen. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn Mängel auf eine Selbstwartung des Kunden zurückzuführen sind und insbesondere aufgrund nicht von medienhaus.com bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse oder der Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen.

9. Bestimmungen bei Warenlieferungen 

9.1 Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der medienhaus.com.

9.2 Gelieferte Waren sind unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind spätestens binnen 3 Tagen nach Lieferung schriftlich und substantiiert zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist – außer gegenüber Verbrauchern – ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

9.4 Abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Kunden von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich medienhaus.com das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

9.5 Der Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen eigenmächtig oder von Dritten vorgenommen werden, wenn ein Mangel durch diesen Eingriff entsteht. Weiters bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn der Kunde selbst oder ein nicht von medienhaus.com ausdrücklich ermächtigter Dritter ohne schriftliche Einwilligung von medienhaus.com medienhaus.com-Einrichtungen beschädigend wartet oder gar ändert.

10. Bestimmungen für Information-Provider

10.1 Information-Provider sind Personen, die der medienhaus.com entgeltlich oder unentgeltlich Daten und Informationen zur Weiterverbreitung mit den von der medienhaus.com betriebenen Diensten zur Verfügung stellen. Information-Provider sind stets verpflichtet, Daten und Informationen mit größter Sorgfalt auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und stets nur inhaltlich richtige und aktuelle Daten und Informationen der medienhaus.com zur Verfügung zu stellen. Wo dies technisch möglich ist, werden Information-Provider der medienhaus.com zur Verfügung gestellte Daten und Informationen auf eigene Kosten selbst warten und selbst für deren ständige Richtigkeit und Aktualität sorgen. Im Übrigen werden Information-Provider der medienhaus.com Aktualisierungshinweise unverzüglich in einem von der medienhaus.com zu bestimmenden, zur Datenweiterverarbeitung geeigneten Format mitteilen.
 

10.2 medienhaus.com ist berechtigt, ihr zur Verfügung gestellte Daten und Informationen (Artikel, Stories, Grafiken, Bilder, Fotografien und dgl.) nach ihrem eigenen Ermessen zu ändern und nach ihrem Belieben in den von ihr betriebenen Diensten zu verwenden, ohne dass dies von der medienhaus.com gesondert abzugelten wäre.

10.3 Information-Provider leisten Gewähr dafür, dass die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen und insbesondere nicht mit Rechten Dritter (Urheberrechten) belastet sind. Bei Verletzung dieser Verpflichtung werden Information-Provider die medienhaus.com von allen daraus resultierenden Ansprüchen und (Rechtsverfolgungs-) Kosten schad- und klaglos stellen.

11. Bestimmungen für “Internet über TV-Kabel” 

11.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internetdienstleistungen über TV-Kabel ist eine Vereinbarung zwischen medienhaus.com und dem jeweiligen TV-Kabelnetzbetreiber, eine Vereinbarung des Kunden mit dem jeweiligen TV-Kabelnetzbetreiber und eine Vereinbarung des Kunden mit medienhaus.com über die Erbringung von Internet Dienstleistungen via TV-Kabel

11.2 medienhaus.com erbringt Internetzugangsdienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum mit dem jeweiligen TV-Kabelpartner vereinbarten Übergabepunkt. Die derzeit angebotene Datenübertragungskapazität beträgt maximal 1536 kbit/s downstream und 256 kbit/s upstream und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

11.3 Die Beendigung der Vereinbarung mit dem jeweiligen TV-Kabelpartner über die Zurverfügungstellung des TV-Kabelanschlusses aus welchem Grunde auch immer berechtigt medienhaus.com, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Dieses Recht von medienhaus.com gilt unabhängig von Punkt 7.2. Wird auf Grund einer vom TV-Kabelpartner veranlassten Sperre oder Kündigung die Zurverfügungstellung des TV-Kabelanschlusses eingestellt, so ist medienhaus.com berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen.

11.4 Die Installation von „Internet über TV-Kabel” erfolgt durch den jeweiligen TV-Kabelpartner Es gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen TV-Kabelpartners. 

12. Bestimmungen für “Wireless Internet”

12.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internetdienstleistungen über “Wireless Internet” ist eine Sichtverbindung zu einem Sendestandort von medienhaus.com und die Montage eines passendes Empfängers auf der Liegenschaft des Kunden.

12.2 Die Installation von “Wireless Internet” erfolgt durch medienhaus.com bzw. durch von medienhaus.com beauftragte Unternehmen. Es gelten die AGBs von medienhaus.com. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Über die Standardinstallation hinausgehende Sonderwünsche sind vom Kunden selbst abzuklären und zu bezahlen.

12.3 medienhaus.com erbringt die “Wireless Internet”-Dienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum Empfänger des Kunden. Die derzeit angebotene Datenübertragungskapazität beträgt maximal 1536 kbit/s downstream und 1024 kbit/s upstream und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30.

12.4 Sollte die technische Verfügbarkeit von “Wireless Internet” am Standort des Kunden nicht mehr möglich sein (beispielsweise aufgrund von neuen Gebäuden, die einen Sichtkontakt verhindern, etc.), so sind beide Vertragspartner berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Kunde ist verpflichtet an der Herstellung und Aufrechterhaltung der technischen Erreichbarkeit mitzuwirken (beispielsweise durch Zurückschneiden von Pflanzen, die über die Sendeanlage wachsen). 

13. Bestimmungen für “Internet über ADSL” 

13.1 Voraussetzung für die Erbringung von Internet Dienstleistungen via ADSL durch medienhaus.com ist das Bestehen eines Teilnehmeranschlusses des Kunden bei der Telekom Austria AG (Tarifmodelle: Standardtarif, Geschäftstarif 1, 2 oder 3). Der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner der Telekom Austria AG, die auch die Entgelte für diese Leistungen direkt mit dem Kunden verrechnet.
Im Verhältnis des Kunden zur Telekom Austria AG gelten die “AGB Online” einschließlich der dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der Telekom Austria AG. Für die ADSL Zugangsleistung wird von der Telekom Austria AG ein Teilbetrag in Rechnung gestellt; in dem von medienhaus.com verrechneten Betrag ist auch die von medienhaus.com erbrachte Leistung “Zugang zum Internet” enthalten – der Kunde ist diesbezüglich Vertragspartner von medienhaus.com.
 

13.2 Voraussetzungen der Leistungserbringung:
medienhaus.com erbringt die nachstehenden Internetdienstleistungen, wenn
• Eine Vereinbarung zwischen medienhaus.com und der Telekom Austria AG darüber besteht;
• Der Kunde eine Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die Zurverfügungstellung eines Fernsprechanschlusses (ISDN oder POTS) und der ADSL Zugangsleistung getroffen hat;
• Der Kunde eine Vereinbarung mit medienhaus.com über die Erbringung von Internet Dienstleistungen über ADSL-Zugangsleistungen getroffen hat.

13.3 medienhaus.com erbringt Internetzugangsdienstleistungen samt den jeweils im Einzelvertrag genannten Zusatzdiensten vom Standort von medienhaus.com bis zum jeweils mit der Telekom Austria AG vereinbarten Übergangspunkt von medienhaus.com. Die derzeit angebotene bzw. für dieses Produkt angebotene Datenübertragungskapazität der Telekom Austria AG beträgt max. 1024 kbit/s downstream (vom Übergangspunkt des ADSL SERVICE zum Kunden) und max. 256 kbit/s upstream (vom Kunden zum Übergangspunkt des ADSL Service) und basiert auf einem statistischen durchschnittlichen Overbooking Faktor von 1:30. Für die Dimensionierung der Übertragungskapazität vom Übergangspunkt des ADSL Services (Schnittstelle zwischen Telekom Austria AG und medienhaus.com) an, ist medienhaus.com verantwortlich. Störungen, Mängel oder Schäden sind in allen Fällen, gleich ob der Kunde sie bei der Erbringung der Internetzugangsdienstleistungen von medienhaus.com oder der ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria AG vermutet, immer bei medienhaus.com zu melden. Die Zuordnung der Störung bzw. Behebung erfolgt in Kooperation durch medienhaus.com und die Telekom Austria AG.

13.4 Die Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die Zurverfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der ADSL Zugangsleistungen aus welchem Grunde auch immer berechtigt medienhaus.com, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Dieses Recht von medienhaus.com gilt unabhängig von Punkt 7.2.
Wird auf Grund einer von der Telekom Austria AG veranlassten Sperre oder Kündigung die ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria AG eingestellt, ist medienhaus.com berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen.
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses des Kunden zu medienhaus.com bewirkt – außer im Fall des Providerwechsels – auch eine Beendigung der Vereinbarung mit der Telekom Austria AG über die Zurverfügungstellung von ADSL Zugangsleistungen. Beabsichtigt der Kunde einen Wechsel zu einem anderen Provider, so ist auf den Bestellformularen der Hinweis “Providerwechsel” anzumerken, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

 

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der von den Providern gewählten unterschiedlichen Vereinbarungen mit der Telekom Austria AG Änderungen in den von der Telekom Austria AG verrechneten Entgelte laut Entgeltbestimmungen für “Online Dienste” erfolgen können und die Telekom Austria AG für den Umstellungsaufwand im Rahmen des Providerwechsels ein Entgelt verrechnet. Mit dem Providerwechsel erklärt der Kunde rechtsverbindlich sein Einverständnis zu dieser Vertrags- und Entgeltänderung auch gegenüber der Telekom Austria AG, als deren Erklärungsempfänger insoweit der neue Provider angesehen wird.
Festgehalten wird, dass die Kündigung des Teilnehmeranschlusses der Telekom Austria AG durch den Kunden das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und medienhaus.com unberührt lässt. 

14. Bestimmungen für “highspeed Telefon” (VoIP) 

14.1 Die Technologie Voice over IP (VoIP) nutzt das Internet für die Telefonie. In Datenpakete zerlegte Sprachdaten werden dabei über eine Breitband-Internet Leitung versendet. Kunden von highspeed Telefon können dabei sowohl andere highspeed Telefon Anschlüsse erreichen, als auch nationale und internationale Mobilfunk- und Festnetze.

14.2 Die Dienste von highspeed Telefon stehen dem Kunden mindestens zu 99% im Jahresschnitt zur Verfügung. Generell ist highspeed Telefon von 0-24 Uhr verfügbar.

14.3 Das vereinbarte Entgelt ist vom Kunden gemäß der aktuellen Preisliste zu entrichten.
Andernfalls ist medienhaus.com nicht verpflichtet, den Dienst highspeed Telefon für den Kunden aufrecht zu erhalten.

14.4 highspeed Telefon kann nur in Verbindung mit einem highspeed Internet Breitband-Anschluss von medienhaus.com verwendet werden.

14.5 Falls der Kunde den Provider wechselt, kann die Rufnummer mitgenommen werden. Bei dieser Portierung muss der neue Standort ebenfalls in der Region sein und der Kunde hat ein Entgelt entsprechend der Tarifbestimmungen zu entrichten.

14.6 highspeed Telefon wird im Rahmen des zurzeit technisch und betrieblich Möglichen angeboten.
Die Qualität entspricht den anerkannten europäischen und internationalen Standards.
Temporäre Einschränkungen aufgrund externer von medienhaus.com nicht beeinflussbarer Einwirkungen können bestehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass highspeed Telefon im Falle eines Netzausfalls nicht funktioniert.
Verbindungen zu Netzen Dritter erfolgen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Für die Inanspruchnahme von Netzen Dritter gelten die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Nutzungsbeschränkungen dieser Netzbetreiber.

15. Bestimmungen für Sprachtelefonie 

15.1 Die Qualität der Dienstleistung entspricht den ETSI und ITU Standards.

15.2 medienhaus.com behält sich das Recht vor, die vom Kunden in seiner Bestellung gewünschte Teilnehmerrufnummer nicht einzurichten, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist oder über diese Nummer bereits ein anderer Teilnehmervertrag besteht.

15.3 medienhaus.com behält sich das Recht vor, das Angebot der Dienstleistungen aus technischen Gründen (ein Fehler in der Hard- bzw. Software), aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen (bei mangelnder Eigenmacht, bzw. Besachwalterung des Kunden) oder aus wirtschaftlichen
Gründen (mangelnde Bonität) abzulehnen.

15.4 Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer anbietet, hat der Kunde außer bei Notrufen die Möglichkeit, die Anzeige für jeden Anruf einzeln, selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer des Anrufers anbietet, hat der Kunde die Möglichkeit, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Wird die Rufnummer bereits vor der Herstellung der Verbindung angezeigt, hat der Kunde die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und entgeltfrei abzuweisen. Soweit die medienhaus.com die Anzeige der Rufnummer des Angerufenen anbietet, hat der Kunde die Möglichkeit, die Anzeige seiner Rufnummer beim Anrufer selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. 

16. Störungen und Wartungsarbeiten 

16.1 Folgende Zeiträume werden als “ordentliche Betriebsunterbrechung” bewertet und sind keine Störungs- oder Ausfallzeiten:
• Vom Kunden zu vertretende Störungen oder Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung,
• Störungen, die ausschließlich von Dritten zu vertreten sind, insbesondere weil sie durch von Dritten angemietete Übertragungswege auftreten,
• Störungen auf Grund höherer Gewalt,
• Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde mindestens 48 Stunden vorher verständigt wurde sowie
• notwendige Wartungsarbeiten.

Der Entgeltanspruch der medienhaus.com bleibt in diesem Fall unberührt.
 

16.2 Bei technischen Störungen, die durch ein störendes Gerät des Kunden verursacht werden, wird der Kunde aufgefordert, das störende Gerät zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann medienhaus.com den Anschluss vom Netz oder Dienst trennen. Erhebt der Kunde nach Erhalt der Aufforderung Einspruch und ist keine Beeinträchtigung oder Gefährdung gegeben, obliegt die Entscheidung der Regulierungsbehörde, ob der Kunde vom Dienst zu trennen ist.

17. Entstörung 

17.1 Der Kunde hat Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich medienhaus.com anzuzeigen und die Entstörung umgehend zu ermöglichen, wobei auf Verlangen von medienhaus.com der Zutritt zu den von ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen ermöglicht werden muss.

17.2 medienhaus.com wird mit der Behebung von Störungen innerhalb der Regelentstörungszeit beginnen. Regelentstörungszeit ist die Zeit von 8.30 bis 17.30 Uhr an Werktagen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Entstörungen außerhalb der Regelentstörungszeit und Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt medienhaus.com jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch, wobei vor der Entstörung auf die Entgeltpflicht hingewiesen wird.

17.3 Die Entstörfrist beträgt für alle eingegangenen Störungsmeldungen zwei Arbeitstage und gilt als eingehalten, wenn innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Störungsmeldung der Übertragungsweg in vollen Leistungsumfang wieder hergestellt und Rückmeldung an den Kunden erfolgt ist.

17.4 Kann medienhaus.com die Entstörfrist nicht einhalten, wird bei einer Verspätung von 2 bis 8 Arbeitstagen 60% bei mehr als 8 Arbeitstagen 100% der monatlichen Basisanschlusskosten gutgeschrieben.

17.5 Wird medienhaus.com zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, so sind medienhaus.com von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen vom Kunden zu bezahlen.

17.6 Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Kunden zur Bezahlung der monatlichen Entgelte. 

18. Übertragung des Vertrages an Dritte 

18.1 Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von medienhaus.com. In diesem Fall haften der Dritte und der Kunde für die Pflichten des alten Kunden zur ungeteilten Hand.

18.2 medienhaus.com ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

 

19. (temporäre) Außerbetriebssetzung der Dienstleistung 

19.1. medienhaus.com ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung (Sperre eines Internet-Anschlusses, einer Mietleitung, etc.) berechtigt, wenn
• der Kunde mit Hilfe einer Telekommunikationsdienstleistung von medienhaus.com eine strafgesetzwidrige Handlung verwirklicht oder belästigende Anrufe tätigt,
• der Kunde stirbt oder im Falle einer juristischen Person liquidiert wird,
• über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
• der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes für Telekommunikationsdienstleistungen im Verzug ist und unter Androhung der teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung und Setzen einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt wird oder
• medienhaus.com den Kunden zur unverzüglichen Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung des Netzes oder eines Dienstes von medienhaus.com oder einer Gefährdung von Personen nicht nachkommt.

medienhaus.com wird den Kunden auf die beabsichtigte (teilweise oder gänzliche) Einstellung der Leistungserbringung vorweg hinweisen, sofern und soweit dies im Einzelfall tunlich und für medienhaus.com zumutbar ist.

19.2. Bei einer vom Kunden zu vertretende Sperre behält sich medienhaus.com vor, eine Sperrgebühr von 25 Euro zu berechnen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von medienhaus.com bleiben vorbehalten.

19.3 Die Sperre wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen dafür weggefallen sind und der Kunde die Kosten für die Sperre und ihrer Aufhebung bezahlt hat.

19.4 Soweit medienhaus.com eigene Telefonanschlüsse anbietet, ist unabhängig von der Sperre eine Verbindung zu Notrufdiensten möglich.

19.5 Sämtliche Fälle der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von medienhaus.com auf das Entgelt unberührt.

 

20. Vertragsdauer, ordentliche und außerordentliche Kündigung 

20.1. Die Verträge zwischen medienhaus.com und dem Kunden werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Kunde verzichtet für die ersten 12 Monate auf die Kündigung, hierbei kann dann erstmalig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Grundsätzlich kann jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist der Vertrag schriftlich aufgelöst werden.

20.2  Verträge können wegen Zahlungsverzuges nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Androhung der Dienstesunterbrechung oder -abschaltung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden (vgl. Punkt 2.4). Verträge können weiters mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn
• der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt, vor allem gegen solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen,
• über das Vermögen des Kunden ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird oder die Öffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
• der Kunde bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben gemacht hat oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis medienhaus.com vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte,
• der Kunde am medienhaus.com-Server einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist,
• der Kunde Einzelplatz Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt,
• ein Einzelplatz Wählleitungsaccount (PPP-Verbindungen) einen überproportionalen Datentransfer aufweist,
• ein Breitband Internet-Account einen überproportionalen Datentransfer aufweist,
• der Kunde wiederholt oder grob gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften oder Verhaltensrichtlinien gemäß Punkt 5.1. und 5.3 der AGB verstößt oder
• der Kunde Internet-Dienstleistungen wiederholt vertragswidrige oder einmalig grob vertragswidrige nutzt.
• Der Kunde eine Änderung der Leistungserbringung durch medienhaus.com gem. Punkt 7.2. vereitelt. medienhaus.com wird den Kunden auch auf die beabsichtigte Auflösung vorweg hinweisen, sofern und soweit dies im Einzelfall tunlich und für medienhaus.com zumutbar ist.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von medienhaus.com auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, medienhaus.com zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Sie ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde keinerlei Ansprüche medienhaus.com gegenüber ableiten.

 
21. Sonstige Bestimmungen 

21.1. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.

21.2. Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von medienhaus.com haben keine Vollmacht, für medienhaus.com Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen.

21.3 medienhaus.com ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

21.4 medienhaus.com ist nicht rechtsgeschäftlicher Vertreter oder Bote von natürlichen oder juristischen Personen, die Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung von Einrichtungen anbieten, die durch die medienhaus.com betrieben werden. medienhaus.com haftet nicht für die Richtigkeit von Eigenschaften von solcherart angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

21.5 medienhaus.com ist berechtigt, kostenlos erbrachte Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Haftungsausschluss einzustellen. Die Rechte des Kunden gemäß § 25 (2) und (3) TKG bleiben auch in diesem Fall unberührt.

21.6 Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.

 
22. Regelungsgegenstand, Geltungsbereich, Erfüllungsort

22.1. Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.

22.2. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und seiner Bestandteile – insbesondere dieser AGB – beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht, würde das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.

22.3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und medienhaus.com gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

22.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bregenz; für Verbraucher gilt §14 KSchG.

 

austria.com Impressum

austria.com Team

  • VIENNA.AT
  • Acom Impressum
  • Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.