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Alle Informationen zur Ausbildungspflicht

Das Gesetz zur Ausbildungspflicht tritt heute in Kraft
Das Gesetz zur Ausbildungspflicht tritt heute in Kraft ©DPA (Sujet)
Mit dem 1. August beginnt in Österreich das Gesetz zur Ausbildungspflicht in Kraft zu treten. Vienna.at hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu gelistet.

Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche, die ihre Ausbildung früher abbrechen und arbeitslos werden.

Wann tritt die Ausbildungspflicht in Kraft?

Die Ausbildungspflicht, die im Ausbildungspflichtgesetz (APFLG) geregelt ist, wird mit 1. August 2016 wirksam.

Wen betrifft die Ausbildungspflicht?

Jugendliche unter 18 Jahren, welche die neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind verpflichtet, einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen.

Welche Jahrgänge sind betroffen?

Alle Jugendlichen, die im Schuljahr 2016/17 die Schulpflicht abschließen.

Gilt die Ausbildungspflicht auch für AsylwerberInnen?

Nein, da sie sich noch im Asylverfahren befinden, und daher keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Österreich haben.

Wie erfährt das Sozialministerium, wer keine Ausbildung macht?

Grundsätzlich sollen sich die Erziehungsberechtigten bei den extra eingerichteten Koordinierungsstellen melden, wenn nicht binnen vier Monaten nach Abgang oder Abbruch von Bildung oder Ausbildung eine neue Weiterbildung aufgenommen wird. Schulen, das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Lehrlingsstellen sollen künftig vier Mal jährlich melden, wer eine Aus- oder Weiterbildung beginnt oder abbricht.

Was passiert, wenn ich keine Ausbildung mache?

Nachdem die Koordinierungsstelle die Daten des bzw. der betreffenden Jugendlichen erhalten hat, nimmt sie schriftlich Kontakt mit dem oder der Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten auf. Im nächsten Schritt versucht das damit beauftragte Jugendcoaching mehrmals, Kontakt aufzunehmen. Scheitert auch das, bekommen die Erziehungsberechtigten ein weiteres Schreiben von der Koordinierungsstelle. Reagieren die Erziehungsberechtigten wieder nicht auf dieses Schreiben, meldet dies die Koordinierungsstelle dem Sozialministeriumservice, das eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten kann.

Wie viele Koordinierungsstellen gibt es?

Es gibt in jedem Bundesland eine Koordinierungsstelle.

Gibt es Strafen, wenn man keine Ausbildung macht?

Ja, Strafen sind aber immer das letzte Mittel. Die Strafbestimmungen treten erst 2018 in Kraft. Bestraft wird nur, wenn nachweislich keine Verantwortung der Erziehungsberechtigten übernommen wird. Die Strafhöhe liegt beim ersten Verstoß bei 100 bis 500 Euro und bei einem weiteren Verstoß bei 200 bis 1.000 Euro.

Was kann man machen, um die Ausbildungspflicht zu erfüllen?

  • Schulbesuch oder privater Unterricht
  • berufliche Ausbildungen (Lehre, überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
  • Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen für schulische Externistenprüfungen
  • einzelne Ausbildungen (z. B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
  • Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
  • Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
  • eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung

Was, wenn ich schwanger werde?

Es gibt Ausnahmen von der Ausbildungspflicht. Unter anderem, wenn man Kindebetreuungsgeld bezieht, ein freiwilliges soziales Jahr, Präsenz- oder Zivildienst leistet oder erkrankt. Weiters gibt es die Möglichkeit, dass die Ausbildungspflicht ruht, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

Wann endet die Ausbildungspflicht?

An sich mit dem 18. Lebensjahr. Hat man aber schon vorher eine Ausbildung absolviert, die an die neunjährige Schulpflicht anschließt, dann kann die Ausbildungspflicht früher enden.

(APA/Red.)

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