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Akademikerball-Randale-Prozess in Wien: Josef S. geht in Berufung

Josef S. auf dem Weg zum Gerichtssaal
Josef S. auf dem Weg zum Gerichtssaal ©APA
Josef S., jener deutsche Demonstrant, der am Dienstag im Akademikerball-Prozess u.a. wegen Landfriedensbruch zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden war, wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Das erklärte sein Anwalt Clemens Lahner.
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Der Anwalt gab dies gegenüber dem Magazin “Datum” sowie in einer schriftlichen Stellungnahme an. Lahner sowie Josef S.’s zweite Anwältin Kristin Pietrzyk teilten mit, sie werden im Namen ihres Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden.

Das Urteil gegen Josef S.

Josef S. war im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Demonstrationen gegen den rechten Akademikerball vom Jänner 2014wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden. Zuvor befand er sich knapp sechs Monate in Untersuchungshaft.

Anwalt kündigt Berufung an

“Wir werden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden”, sagte Lahner gegenüber “Datum”. Gefragt, welche Chancen er sich ausrechne, sagte der Anwalt gegenüber dem Magazin, wenn ein Verurteilter innerhalb von drei Tagen nach der Urteilsverkündung ein Rechtsmittel anmeldet, müsse das Gericht ein schriftliches Urteil ausfertigen. ”

Ab Zustellung des Urteils läuft dann die Frist zur Ausführung des Rechtsmittels. Wir werden uns das schriftliche Urteil genau ansehen und im Rechtsmittel versuchen, die Fehler herauszuarbeiten. Ich bin gespannt, wie das Urteil genau begründet wird.”

(apa/red)

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