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Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte verzeichnet über 2.000 Beschwerden

Fahrgäste bei Bahn und Co. haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung
Fahrgäste bei Bahn und Co. haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung ©APA (Sujet)
Enttäuschten Kunden von Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugunternehmen steht seit einem halben Jahr eine neue zentrale Servicestelle zur Verfügung. Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zieht nun eine erste Bilanz.
Fahrgäste werden entschädigt
Schienen-Control-Service
781 Fahrgastbeschwerden


Die apf soll Reisenden zu ihrem Recht verhelfen. In den vergangenen sechs Monaten gingen mehr als 2.000 Beschwerden ein – knapp 300.000 Euro Entschädigung wurden ausbezahlt.

apf wird bei Beschwerden aktiv

In rund der Hälfte der Beschwerden, 1.018 Fällen, wurden ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, sagte Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. In den anderen Fällen sei die Agentur nicht zuständig gewesen oder die Beschwerdeführer hätten sich im Vorfeld nicht an das betroffene Unternehmen gewandt. Denn zunächst müssen sich Konsumenten mit einer Beschwerde direkt an das Unternehmen wenden. Kommt es zu keiner Lösung, springt die Agentur als zweite Instanz ein.

2.069 Passagiere meldeten sich

Insgesamt haben sich in den ersten sechs Monaten 2.069 Passagiere an die Agentur gewandt. Für Noch-Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) ist sie “eine durchsetzungsstarke Stimme für die Rechte” der Kunden. Die Kundenorientierung werde erhöht und “damit die Rolle der Konsumenten massiv gestärkt”, sagte Stöger. Denn es werden gerichtliche Verfahren reduziert und schnelle Entscheidungen herbeigeführt.

In den vergangenen sechs Monaten sind “mit 1.722 Beschwerden die meisten im Flugverkehr eingegangen, gefolgt vom Bahnverkehr mit 324 Beschwerden. Im Busverkehr verzeichnete die apf 17 Beschwerden und im Schiffsverkehr sechs Beschwerden”, bilanzierte Röhsler.

Entschädigung nach Verfehlungen im Flugverkehr

Im Flugverkehr wurde in 855 Fällen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Bereits abgeschlossen wurden 587 Verfahren, davon waren 502 positiv – was eine Erfolgsrate von 86 Prozent ergibt. Insgesamt wurden damit im Flugverkehr 285.184 Euro an finanzieller Entschädigung für die Reisenden ausbezahlt. Knapp die Hälfte der Beschwerden betraf mit 48 Prozent die AUA, gefolgt von der Air Berlin mit 20 Prozent, sagte Röhsler. Über 50 Prozent der Reklamationen betrafen Flug-Annullierungen, gefolgt von Verspätungen und Nichtbeförderung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Flugverkehr mit knapp 28 Tagen über dem Bahnverkehr mit 25 Tagen.

Beschwerden über Bus und Bahn

Im Bahnverkehr gingen im vergangenen halben Jahr 324 Beschwerden ein. Die meisten Beschwerden gab es mit 95 Prozent über den ÖBB-Personenverkehr, gefolgt von der ÖBB Infrastruktur mit zwei Prozent und der Westbahn mit einem Prozent. In Summe leitete die Agentur 157 Verfahren ein, von denen 138 abgeschlossen sind – 130 mit positivem Ausgang. Hier liegt laut apf die Erfolgsrate bei 95 Prozent. An die Bahnkunden wurden insgesamt 8.510 Euro an Entschädigung ausbezahlt. Die Passagiere beschwerten sich in knapp der Hälfte der Fälle (48 Prozent) über Fahrpreiserstattungen, gefolgt von Verspätungsentschädigungen. Die apf ist zuständig bei Fluglinien mit Sitz in Österreich bzw. bei Flugantritt oder -ankunft innerhalb Österreichs, aus Drittstaaten nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Im Busverkehr gab es 17 Beschwerden, fünf Verfahren wurde eingeleitet. Konsumenten erhielten 255 Euro an Entschädigung. In diesem Verkehrsbereich ist die Agentur de facto nur für Fernbusse zuständig, denn die zurückgelegte Strecke muss mindestens 250 Kilometer betragen. Im Schiffsverkehr gab es seit dem Sommer 2015 insgesamt sechs Beschwerden, ein Verfahren wurde initiiert.

Kostenlose Hilfe für Fahrgäste

Die Agentur hilft Reisenden kostenlos im Fall von groben Verspätungen, Ausfällen, fehlender Information und Nichteinhaltung bestimmter Rechte besonders auch von behinderten Menschen. “Das bedeutet, dass Passagiere immer den vollständigen Entschädigungsbeitrag erhalten und auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen müssen”, betonte Röhsler.

Für Betroffene: Auf der apf-Website stehen Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugreisenden alle Informationen über ihre Rechte und Ansprüche zur Verfügung.

(apa/red)

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