Beim Spiel mit dem Feuer gilt es, vorsichtig zu sein. - © bilderbox.at Fesl erzählte von einem Fall aus dem Jahr 2007, bei dem die Geliebte mehr als 4.000 Euro an den Detektiv, der ihr Verhältnis aufgedeckt hat, zahlen musste. Der Fall sei bis zum OGH gegangen. Dieser habe entschieden, dass die Nebenbuhlerin die Kosten für den Privatermittler tragen muss. “Bezirksgerichte, die mit Scheidungsverfahren zu tun haben, halten sich natürlich an OGH-Urteile”, so Fesl, daher werde diese Variante von den Richtern zunehmend in Betracht gezogen.
Begründet wird diese juristische Auffassung damit, dass die Ehe ein geschütztes Rechtsgut sei. Ein Eingriff in dieses ziehe Folgen nach sich, so Fesl: “Wer einen Schaden oder Kosten verursacht, muss dafür aufkommen.”