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Ärzte nach Tod von dreifacher Mutter verurteilt

Zwei Ärzte sind am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Sie haben einer Patientin "nicht die erforderliche Beachtung geschenkt", formulierte Henriette Braitenberg, die Vorsitzende eines Berufungssenats, der die in dieser Sache ergangenen erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigte.


In dem Strafverfahren war es um eine 40 Jahre alte Frau gegangen, die in einem Wiener Spital wegen einer schweren Nervenentzündung, die Lähmungserscheinungen bewirkte, behandelt wurde. Am 2. Juni 2011 bekam die dreifache Mutter unterhalb des Schlüsselbeins einen zentralen Venenkatheter gesetzt, über den sie medikamentös behandelt und künstlich ernährt werden sollte. Das klappte allerdings erst beim dritten Versuch, und selbst dabei kam es – wie sich herausstellen sollte – zu einer Fehlpunktion. Eine Arterie wurde beschädigt.

Das hätte auffallen müssen. Denn bei einer unmittelbar danach durchgeführten Röntgenuntersuchung zeigte sich laut gerichtlicher Feststellung “eine faustgroße Verschattung”. Obwohl das Röntgenbild mit dem – einem Gutachten zufolge – “alarmierenden Befund” auf einem Monitor im Ärztezimmer aufgerufen war, reagierten weder die Assistenzärztin noch der Oberarzt. Auch als sich die Blutwerte und der Blutdruck der Patientin drastisch senkten, geschah nichts. Der Oberarzt führte die “Unruhe” der 40-Jährigen eigener Aussage zufolge auf ihre Grunderkrankung zurück.

Erst viele Stunden später, als es der Frau schon sehr schlecht ging, wurden notfallmedizinische Maßnahmen gesetzt. Der Patientin wurden Blutkonserven zugeführt, mit einer Operation versuchte man, ihr Leben zu retten. Es war allerdings zu spät. Die 40-Jährige starb am nächsten Morgen. Laut Gutachten hätte die Frau “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” überlebt, wäre auf das Röntgenbild lege artis – unverzügliche Durchführung einer Computertomografie und Beiziehung eines Gefäßchirurgen – reagiert worden.

Die beiden Ärzte schoben sich vor Gericht gegenseitig die Verantwortung zu und fühlten sich am Ableben der dreifachen Mutter “nicht schuldig”. Die Assistenzärztin verwies darauf, sie habe dem Oberarzt das Röntgen “aktiv gezeigt”. “Sie hat sich erwartet, dass er ihr eine Weisung, einen Hinweis erteilt. Dazu ist es nicht gekommen”, stellte ihr Verteidiger Hannes Wallisch im Grauen Haus fest. Seine Mandantin habe “innerhalb ihres Verantwortungsbereichs” gehandelt.

Der Oberarzt meinte, ihm wäre nur eine “punktuelle Aufsicht” über die Assistenzärztin zugekommen, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur praktischen Ärztin sowie das Notarzt-Dekret in der Tasche gehabt hätte. Diese begrenzte Aufsichtspflicht habe er auch wahrgenommen.

Das Berufungsgericht schmetterte nach kurzer Beratung die Rechtsmittel der beiden Ärzte gegen ihre erstinstanzlichen Verurteilungen ab. Die Geldstrafen – 12.000 Euro für die Assistenzärztin, 20.000 Euro für den Oberarzt – wurden bestätigt. Das Verhalten der beiden quittierte die vorsitzende Richterin mit der abschließenden Bemerkung: “Sogar ein Laie hätte erkennen können, dass es sich um ein massives Hämatom gehandelt hat.”

Gegen die nunmehrige Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Über allfällige berufliche Konsequenzen muss die Standesvertretung der Ärzte entscheiden.

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