Die Gefahr kommt jetzt von oben auf die Gehwege, so der ARBÖ. Dachlawinen stürzen unerwartet herab und können mit voller Wucht Menschen und Autos unter sich begraben. Sich allein auf Hinweisschilder und Warnstangen zu verlassen wäre leichtsinnig, ein wachsamer Blick gen Dach sollte ein ständiger Begleiter sein.
Versicherung zahlt bei Dachlawinen nicht immer
Vorsicht gilt auch für Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihre Fahrzeuge nicht direkt vor Häusern parken sollten, wo eine Dachlawine absehbar ist. “Dachlawinen gelten als Naturereignisse und werden nur durch eine Kaskoversicherung gedeckt, sofern das Risiko “Dachlawine” eingeschlossen ist”, warnt ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel.
Hauseigentümer in der Pflicht
“Hauseigentümer oder Hausverwaltung sind allgemein verpflichtet, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Sie müssen Gebäudedächer von möglichen Gefahrenquellen in Form von Schnee und Eis befreien”, erläutert Hufnagel vom ARBÖ die Frage nach der Haftbarkeit. Ebenfalls müssen Hauseigentümer nachweisen, Vorkehrungen wie Warntafeln, Schutzgitter, Stangen getroffen zu haben.
Wird das Auto an einer Stelle geparkt, wo der Abgang einer Dachlawine absehbar ist oder sogar Hinweise darauf hindeuten, so müssen Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen, einen Teil des Schadens selbst zu tragen. Gemäß dem Motto “Nicht alles Gute kommt von oben” rät der ARBÖ zu Wachsamkeit und Achtung vor der Unberechenbarkeit von Dachlawinen.