Er dürfe nicht beim Innenressort, sondern müsse beim Justizministerium angesiedelt werden. Durch ein eigenes Organisationsgesetz und Dienstrecht müsse die Unabhängigkeit der Asylrichter sichergestellt werden. Das muss alles gut vorbereitet sein, sagte Helige gegenüber der APA.
Die Richter-Präsidentin sieht die Gefahr, dass man es sich einfach macht und versucht, nur den Bundesasylsenat ein bisschen umzubenennen. Es sei aber niemandem geholfen, wenn jetzt mit einem Schnellschuss ein Gericht nur dem Namen nach geschaffen wird.
Eine Ansiedlung beim Innenministerium kommt für Helige nicht in Frage, weil für die Unabhängigkeit sicher nicht tragbar ist, dass jenes Ressort, aus dessen Bereich die Entscheidungen geprüft werden, für die personellen und organisatorischen Belange des Gerichts zuständig ist. Das Justizministerium habe das größte Know How in der rechtsstaatlichen Organisation eines Gerichts, hier wäre die Unabhängigkeit der Asylrichter garantiert.
Da es bei den Asylverfahren um ganz massiv menschenrechtsrelevante Themenkreise gehe, müsse in dem neuen Gericht bestmöglicher Rechtsschutz durch absolut unabhängige Richter sichergestellt sein. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit zügiger Entscheidungen pochte Helige darauf, dass rechtsstaatliche Maßstäbe im Verfahren und in der richterlichen Besetzung gewahrt werden. Hier sei ein Ausbau gegenüber dem derzeitigen Zustand beim Bundesasylsenat nötig.