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82-jähriger Vereinsobmann wurde angeklagt

Ein 82-jähriger Vereinsobmann wurde angeklagt.
Ein 82-jähriger Vereinsobmann wurde angeklagt.
Muss der 82-jährige Obmann des Vereins selbst finanziell haften? Eine Antwort auf diese Frage liegt in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch noch nicht vor.

Denn Erstrichterin Marlene Ender hat noch nicht geurteilt. Klagende Partei ist eine Immobilienfirma, die im Bezirk Feldkirch ein Gebäude gekauft hat. Verkäuferin war die insolvente Vorarlberger Landesorganisation einer Interessenvertretung. In dem Gebäude befand sich auch das Klublokal eines Ortsvereins.

Die Verantwortlichen des Ortsvereins weigerten sich nach dem Eigentümerwechsel, ihr Vereinslokal zu räumen. Deshalb verklagte die neue Eigentümerin den Ortsverein am Bezirksgericht Feldkirch auf Räumung. Die klagende Partei hat den Räumungsprozess, der in zweiter Instanz am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig wurde, gewonnen. Dennoch räumten die Vereinsmitglieder das Klublokal nicht. Daraufhin musste die Immobilienfirma die Räumung mit einer gerichtlichen Exekution durchsetzen.

Wer einen Zivilprozess verliert, hat der gegnerischen Partei die Verfahrenskosten zu ersetzen. Der im Räumungsprozess unterlegene Ortsverein hat der neuen Gebäudeeigentümerin die Prozesskosten von 21.900 Euro aber nicht bezahlt. Der Ortsverein wurde mittlerweile aufgelöst. Deshalb hat das Immobilienunternehmen den Obmann geklagt.

Nach Ansicht der klagenden Partei hat der Vereinsobmann die Haftung zu übernehmen. Denn der Obmann des damals nahezu vermögenslosen Vereins habe sich auf einen von vornherein aussichtslosen Räumungsprozess eingelassen, argumentiert Klagsvertreter Alexander Matt. Schließlich habe er gewusst, dass der Verein nur über ein befristetes Nutzungsrecht für das Klublokal verfügt habe. Eine Räumung sei deshalb unvermeidlich gewesen.

Antrag auf Abweisung

Der 82-jährige Ex-Vereinsobmann lehnt jegliche Haftung für die eingeklagten Prozesskosten ab. Anwalt Hubert Fitz beantragt eine Abweisung der Klage.

In der gestrigen Verhandlung wurde jener Anwalt als Zeuge vernommen, der im Räumungsprozess den Verein vertreten hat. Der Rechtsanwalt sagte, die Vereinsverantwortlichen hätten ihm beim Erstgespräch mitgeteilt, das Nutzungsrecht des Vereins für das Klublokal sei unentgeltlich und unbefristet. „Sind Sie bereit, etwas zu bezahlen, um den Prozess zu beenden?“, wurde der Anwalt von Richterin Ender gefragt. „Keinen Cent!“, antwortete der Zeuge.

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