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78-Jähriger vom Vorwurf der Nötigung und sexuellen Missbrauchs im Zweifel freigesprochen

Der 78-Jährige wurde freigesprochen, da die Tat nicht eindeutig bewiesen werden konnte.
Der 78-Jährige wurde freigesprochen, da die Tat nicht eindeutig bewiesen werden konnte. ©apa (Sujet)
Am Dienstag wurde ein 78-jähriger Witwer am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung und sexuellen Missbrauchs im Zweifel freigesprochen. Es konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass er einer Zwölfjährigen aus der Nachbarschaft tatsächlich, wie behauptet, unerlaub nahe gekommen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Laut Anklage soll der Pensionist das Mädchen einmal dermaßen mit Gewalt an den Armen festgehalten und an den Brüsten begrapscht habe, dass es Hämatome hatte. “Es kommt leider nicht selten vor, dass ein Großvater-Ersatz seine sexuellen Triebe auf strafbare Weise auszuleben versucht”, erklärte der Staatsanwalt.

Witwer soll Mädchen in NÖ begrapscht haben

“Die Jungen kommen gerne zu mir. Ich habe ein offenes Haus”, meinte der Beschuldigte. “Die Kinder kommen auch zu mir, weil ich viele Katzen habe, mit denen sie spielen wollen”, wies er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Und weiter: “Ich war froh, wenn das Mädchen gekommen ist.” Es habe Schwung in sein Leben gebracht. “Es war schön mit ihr. Aber ein sexuelles Verhalten mit einem Kind ist für mich absolut tabu. Unsittliche Berührungen hat es auf keinen Fall gegeben”, beteuerte der Witwer auf Nachfragen des Richters.

Eine Nachbarin bestätigte im Zeugenstand, dass der Angeklagte in dem kleinen Dorf im südlichen Niederösterreich bei Schulkindern sehr beliebt ist. “Bei uns ist es nicht so, dass man jemanden anruft, wenn man jemanden besuchen will. Bei uns stehen alle Türen offen. Auch meine eigenen Enkelkinder sind bei dem Mann ein- und ausgegangen”, erzählte die Frau zu Prozessbeginn im April.

“Ich habe keine Ahnung, weshalb das Mädchen diese Anschuldigungen erhebt. Vielleicht weil es unbedingt wollte, dass ich ihm einen Hund kaufe, ich das aber nicht getan habe”, suchte der Angeklagte nach einer Erklärung. Er fand eine mögliche: “Als ich dem Mädchen einmal Vorwürfe machte, weil es in Laden hineingeschaut hat, hat es zur mir gesagt: ‘Wenn Du die Polizei holst, sag’ ich, dass Du mich begrapscht hast. Einem Kind glauben sie mehr als einem Erwachsenen'”. Die im Vorverfahren aufgezeichneten Aussagen des angeblichen Missbrauchsopfers wurden dem Schöffensenat unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt.

(apa/red)

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