AA

72-jährige Wienerin getötet: 19-Jähriger zurechnungsfähig

Die 72-Jährige wurde in ihrer Wohnung getötet.
Die 72-Jährige wurde in ihrer Wohnung getötet. ©APA
Der 19-Jährige, der vor fünf Monaten eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Wien-Favoriten getötet haben soll, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wie nun ein Gutachten zeigt.
Verdächtiger festgenommen
Laut Obduktion erschlagen
Zunächst keine Hinweise
Leichenfund in Favoriten
Am Tatort in Favoriten

Zu diesem Ergebnis kommt Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer. Der junge Mann leidet demnach zwar an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Schuldausschließungsgrund liegt laut Dantendorfer aber keiner vor.

Mordanklage gegen 19-Jährigen

Auf Basis der gutachterlichen Feststellungen hat die Staatsanwaltschaft Wien bereits vor einigen Wochen beim Straflandesgericht eine Mordanklage eingebracht. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf bekannt.

Darüber hinaus hat die Anklagebehörde für den Fall eines Schuldspruchs die Einweisung des 19-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt.

Wienerin getötet: 19-Jähriger “gefährlich”

Dantendorfer hält den 19-Jährigen für derart gefährlich, dass er davon ausgeht, dass dieser ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

Wann sich der junge Mann vor einem Schwurgericht verantworten muss, steht noch nicht fest. Wie Salzborn mitteilte, gibt es noch keinen offiziellen Verhandlungstermin.

Opfer längere Zeit malträtiert

Der bisher unbescholtene 19-Jährige soll Maria S. (72) aus nichtigem Anlass in einem regelrechten Blutrausch in Wien-Favoriten zu Tode gebracht haben. Der Angeklagte wollte am 15. Jänner 2016 seinen Bruder besuchen, der im selben Haus im Anna-Boschek-Hof wie das spätere Opfer lebte. Er begegnete im Hausgang zufällig der Witwe, die ihn zur Rede stellte, weil sie ihn dort beim Rauchen gesehen hatte.

Möglicherweise fielen auch abfällige Bemerkungen über die türkischen Wurzeln des in Wien geborenen Burschen, der in einem Innenstadt-Hotel als Kochlehrling beschäftigt war. Der 19-Jährige ärgerte sich jedenfalls derart, dass er schließlich zur Wohnungstür der 72-Jährigen ging und anläutete.

Gewaltexzess

Als die Frau öffnete, dürfte es zu einem Gewaltexzess gekommen sein, der in seinem Ausmaß bei Weitem das übersteigt, was unmittelbar nach der Bluttat an die Medien durchgedrungen war. Der Anklage zufolge soll der 19-Jährige der betagten Frau nicht nur mit einem Blumentopf und anderen stumpfen Gegenständen den Schädel eingeschlagen und mit einem Messer 16 Stiche in Brust und Hals zugefügt haben. Er soll das von dem Angriff völlig überraschte Opfer auch mit brennenden Kerzen und einem Bügeleisen malträtiert haben.

Folgt man dem Gutachten des beigezogenen Psychiaters, hatte die Bluttat auch eine sexuelle Komponente, die den Angeklagten nach Dafürhalten Dantendorfers besonders gefährlich macht, weil es an der Bereitschaft des 19-Jährigen fehlt, sich mit seiner sexuellen Devianz auseinanderzusetzen. Das wehrlose, schwer verletzte Opfer soll vom Täter im Intimbereich gequält worden sein. Die Misshandlungen dürften sich über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Zwischendurch legte der 19-Jährige seinen eigenen Angaben zufolge mehrere “Rauchpausen” ein.

19-Jähriger war “genervt”

Dabei irritierte ihn das wiederholte Läuten des Telefons der 72-Jährigen – die Schwester der Pensionistin versuchte mehrfach, diese zu erreichen. Da den Burschen das unentwegte Läuten nervte – am Display leuchtete ständig der Vorname der Schwester (“Anni”) auf – ergriff er schließlich das Telefon und warf es ins Waschbecken.

Am Ende öffnete der Täter laut Anklage dem Opfer mit dem Messer den Hals und versuchte der Getöteten auch noch den Kopf abzuschneiden. Im Obduktionsgutachten wurden unter anderem eine vollständige Durchtrennung der rechten Halsschlagader, eine vollständige Durchtrennung der linken Drosselvene und eine vollständige Zertrümmerung des Schädels beschrieben.

Prozess steht bevor: “Wird sich schuldig bekennen”

Der 19-Jährige wird sich in seinem Mordprozess schuldig bekennen, wie seine Verteidigerin Freitagmittag erklärte. “Er hat sich von Anbeginn an voll geständig verantwortet”, meinte die Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner. Diese Verantwortung werde er grundsätzlich beibehalten. Das Gericht müsse aber die kombinierte Persönlichkeitsstörung ihres Mandanten beachten.

“Aufgrund der festgestellten Persönlichkeitsstörung ist seine Schuldfähigkeit eingeschränkt”, betonte Wagner. Das werde bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen sein. Nach dem jüngst novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) drohen dem 19-Jährigen bei einer Verurteilung wegen Mordes höchstens 15 Jahre Haft, da für junge Erwachsene – Angeklagte, die die ihnen vorgeworfene Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen haben – dies das maximal zulässige Strafausmaß ist.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • 72-jährige Wienerin getötet: 19-Jähriger zurechnungsfähig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen