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71 Prozent der Korruptionsfälle im Jahr 2015 aufgeklärt

Der Jahresbericht 2015 liegt vor
Der Jahresbericht 2015 liegt vor ©BAK
Von den insgesamt 232 Verfahren, die 2015 vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung abgeschlossen wurden, ist in 71 Prozent mindesten ein Täter namentlich ermittelt worden und gilt damit als aufgeklärt.

Gemeinsam mit anderen Dienststellen hat das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) insgesamt 1.272 kriminalpolizeiliche Ermittlungsverfahren durchgeführt. Der mit Abstand größte Posten war dabei der Missbrauch der Amtsgewalt (690 Fälle). In 32 Fällen ging es um die Verletzung der Amtsgewalt, in 16 Fällen um Bestechlichkeit und in 15 Fällen um Untreue.

Amt zur Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption

Den Ermittlungsverfahren wurden 1.750 Tatverdächtige zugeordnet, davon blieben 229 unbekannt. Von den bekannten Tätern waren 83 Prozent männlich. Als Beispiele für seine Arbeit nennt das BAK Ermittlungen über den Handel mit Mobiltelefonen und Drogen in der Justizanstalt Garsten und zu Missbrauchsvorwürfen in der Justizanstalt Josefstadt. Das BAK besteht seit Jänner 2010 und hat seinen Sitz in Wien. Seine Aufgaben sind die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, zugeordnet ist es dem Innenministerium. Viele Ermittlungsverfahren ziehen sich über Jahre hinweg.

(APA/Red.)

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