Jener 52-Jähriger, der gestand, Ende Oktober 2015 seine 46-jährige Lebensgefährtin nach einem Streit aus Eifersucht in einem Abbruchhaus in Himberg erstochen zu haben, bekam am Freitag in Korneuburg eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil war einstimmig, jedoch nicht rechtskräftig, denn die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn. Zudem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte. Und zum Geständnis in der Verhandlung heute meinte Hohenecker: “Reue schaut anders aus.” Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden.
(apa/red)