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49-Jähriger stalkte Ex-Freundin: Ein Jahr Haft

Nach zwei einschlägigen Vorstrafen wurde der Mann erneut verurteilt.
Nach zwei einschlägigen Vorstrafen wurde der Mann erneut verurteilt. ©APA (Sujet)
Ein Jahr unbedingte Haft fasste ein 49-Jähriger am Donnerstag in Wien für "klassisches Beziehungs-Stalking" aus. Der Mann verfolgte seine Ex-Freundin seit der Trennung mit Liebesschwüren.

Weil er von seiner ehemaligen Geliebten nicht lassen kann, muss ein 49-jähriger Mann wegen beharrlicher Verfolgung für ein Jahr ins Gefängnis. Das hat das Wiener Landesgericht am Donnerstag entschieden. Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von “klassischem Beziehungs-Stalking, wo das Opfer sehr belastet ist. Ich habe gar keine Möglichkeit, als Ihnen eine unbedingte Haftstrafe zu geben”.

Mann wegen “Beziehungs-Stalking” zu einem Jahr Haft verurteilt

Vier Jahre war der Angeklagte mit der wesentlich jüngeren Frau liiert, die – was ihr Alter betrifft – seine Tochter sein könnte. Sie war 17, als sie mit dem verheirateten Vater von drei Kindern eine Beziehung einging. Anfang 2017 machte sie Schluss, was der Mann, der von seiner Ehefrau getrennt lebt, bis zum heutigen Tag nicht akzeptiert, obwohl er bereits zwei Mal wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt wurde und schon vier Monate im Gefängnis verbracht hat.

Zunächst probierte er es mit Gewalt, indem er die junge Frau mit einem Küchenmesser bedrohte, sie packte und würgte und damit zurückgewinnen wollte. Dafür wurde der bis dahin Unbescholtene Anfang Juli 2017 zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Noch am selben Tag bedrängte er seine Ex-Freundin erneut, verfolgte sie und ließ in weiterer Folge so lange nicht locker, bis sie ihn zum zweiten Mal anzeigte. Ende September kassierte der Mann eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten. Nach vier Monaten im Gefängnis wurde der 49-Jährige Anfang des Jahres vorzeitig auf Bewährung entlassen.

Angeklagter suchte Kontakt zu 22-Jähriger über Social Media

Im Februar war es mit der Ruhe für die 22-Jährige vorbei, wobei ihr Ex sein Verhalten nun insofern modifizierte, als er nicht mehr persönlich, sondern über Social Media-Kanäle an die junge Frau herantrat. “Ich war vier Monate im Gefängnis für deine Liebe. Ich vermiss dich extrem”, schrieb er ihr beispielsweise. Als die Frau nicht reagierte und ihn blockierte, legte sich der 49-Jährige auf Facebook und Instagram mehr als 80 Fake-Profile zu und probierte auf diesem Weg unentwegt, mit zahllosen Liebesbekundungen die um 27 Jahre jüngere Frau zurück zu bekommen.

Diese erwirkte – vom beinahe täglichen Erhalt von unerwünschten Botschaften aus ihrer Vergangenheit genervt – schließlich zwei Einstweilige Verfügungen, die dem 49-Jährigen jeden Kontakt untersagten. Darauf begann er Freundschaftsanfragen an ihr Umfeld zu verschicken und textete ihren Freundeskreis zu. Als er etwa auf Facebook ein Foto der Frau mit einer männlichen Begleitung im Fitness-Studio entdeckte, kontaktierte er den abgebildeten jungen Mann: “Bitte keine Beziehung mit ihr. Sie gehört mir.” Ihr wiederum teilte er schriftlich mit: “Du weißt, ich finde alles raus.” Schließlich lud er massenweise Bilder hoch, die während der Beziehung entstanden waren, und suggerierte, er wäre weiter mit der 22-Jährigen zusammen, indem er die Fotos mit Bemerkungen wie “Ich liebe dich” oder einer Flut von Herzchen-Symbolen versah.

“Es ist eine ständige psychische Belastung”

“Ich habe nie Ruhe finden können. Es ist eine ständige psychische Belastung. Es sind dauernde Eingriffe in mein Leben, die ich nicht möchte”, berichtete die Betroffene im Zeugenstand. Zuletzt hatte der Angeklagte vor zwei Tagen ein Posting verfasst, das ihr galt. “Noch zwei Tage vor der großen Entscheidung. Denk gut, mein Herz”, gab er – offensichtlich unter Anspielung auf seine Gerichtsverhandlung und ihre Zeugenladung – zu bedenken.

Am Ende verhängte Richterin Sonja Weis über den Angeklagten wegen beharrlicher Verfolgung zehn Monate unbedingt. Die offenen zwei Monate aus der Verurteilung vom vergangenen September wurden widerrufen.

Urteil nicht rechtskräftig

Zudem wurde der 49-Jährige zur Zahlung von 1.500 Euro an seine Ex-Geliebte verurteilt, die sich mit diesem Betrag dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, entgegnete der Mann: “Warum?” Dann meldete er volle Berufung an. Die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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