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447 Schusswaffen, 49.726 Stichwaffen bei Gerichtszutrittskontrollen abgenommen

Die Entwicklung der Abnahmen in den vergangenen Jahren.
Die Entwicklung der Abnahmen in den vergangenen Jahren. ©APA
Bei Zutrittskontrollen an Justizgebäuden sind im vergangenen Jahr rund 180.000 "gefährliche Gegenstände" abgenommen worden, gab das Justizministerium am Freitag bekannt. Darunter waren 447 Schusswaffen und 49.726 Hieb- und Stichwaffen.

Die exakt 178.435 Gegenstände waren um rund 5.500 mehr als 2013. Nach Angaben des Justizministeriums ist der Anstieg mit der Ausweitung der Kontrollen zu erklären. Derzeit werden in knapp 90 Prozent der Gerichte Zugangskontrollen durchgeführt, 2008 waren das vergleichsweise erst bei 35 Prozent der Fall.

49.726 Hieb- und Stichwaffen im vergangenen Jahr abgenommen

Neben den 447 Schusswaffen wurden im vergangenen Jahr 49.726 Hieb- und Stichwaffen – überwiegend Messer – abgenommen sowie 128.262 “sonstige gefährliche Gegenstände”. In diese Kategorie fallen unter anderem Pfeffersprays, Nagelfeilen und Schraubenzieher, aber auch Regenschirme. Alle Gegenstände werden ihren Eigentümern beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben. Im Fall von Schusswaffen muss der Waffenpass hergezeigt werden.

Sicherheitskontrollen an Justizgebäuden seit 1997

Strukturierte Zugangskontrollen wurden seit dem Jahr 1997 schrittweise eingeführt. Auslöser war ein Amoklauf im Bezirksgericht Linz-Urfahr: Im März 1995 erschoss ein in einem Ehrenbeleidigungsprozess unterlegener Pensionist fünf Menschen, verletzte zwei weitere schwer und beging Selbstmord.

(apa/red)

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