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38-Jähriger wehrte sich gegen Abschiebung am Flughafen Wien: 16 Monate Haft

Der algerische Staatsbürger bekannte sich der Tat schuldig
Der algerische Staatsbürger bekannte sich der Tat schuldig ©APA (Sujet)
Am Donnerstag stand ein algerischen Staatsbürger vor Gericht, dem Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen wurden.

Er hatte im Juni am Flughafen Wien-Schwechat gegen seine Abschiebung gewehrt und dabei eine Polizistin verletzt. Nun wurde er zu 16 Monaten Haft verurteilt.

Polizistin bei Abschiebung verletzt: 16-Monate Haft

Der Mann hatte sich schuldig bekannt. Er habe einfach nur Angst gehabt, begründete er, warum er – bereits im Flugzeug – mit Händen und Füßen wild um sich geschlagen, getreten und gestoßen hatte. Die Verletzung sei nicht vorsätzlich zustande gekommen, betonte der Verfahrenshelfer. Der 38-Jährige habe im Bewusstsein, dass es nun unwiderruflich ernst werde, offenbar die Nerven verloren, ersuchte der Anwalt um ein mildes Urteil.

Mehrere Verurteilungen in Wien

Geboren in Algier, hatte sich der Angeklagte im Alter von 15 Jahren auf ein Frachtschiff geschmuggelt, um dem Bürgerkrieg in seiner Heimat zu entfliehen. Über Italien gelangte er nach Frankreich, wo er von 1993 bis 2004 lebte. Seit einigen Jahren ist er in Österreich – und hier mittlerweile nicht unbescholten, verwies die Richterin auf Verurteilungen in Wien u.a. nach dem Suchtmittelgesetz. Fuß zu fassen und einen Beruf zu ergreifen gelang ihm nicht.

Sowohl die am Knie verletzte Beamtin als auch ihr Kollege gaben im Zeugenstand an, dass der Mann zuvor ruhig gewirkt habe. “Wie es dann genau passiert ist, weiß ich nicht”, beschrieben beide den plötzlichen emotionalen Ausbruch des Algeriers und das heftige Gerangel in der Maschine.

Heftiges Gerangel im Flugzeug

Der Mann habe Beamte mit Gewalt an ihrer Amtshandlung gehindert, sich ohne Rücksicht auf Verluste zur Wehr gesetzt und dadurch eine Körperverletzung bewirkt – ein Vorsatz sei nicht erforderlich, erläuterte die Richterin zum Urteil. Auf die Strafbemessung habe sich – bei einem Rahmen von drei Jahren – das Geständnis mildernd ausgewirkt. Wenn auch die Abschiebung rechtens sei, so sei doch nachvollziehbar, dass sich der Angeklagte subjektiv in einer außerordentlichen Stresssituation befunden habe. Der Algerier verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/Red.)

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