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36 Millionen Euro zur Existenzsicherung nach Naturkatastrophen

36 Millionen Euro hat der Katastrophenfonds des Landes schon ausgeschüttet.
36 Millionen Euro hat der Katastrophenfonds des Landes schon ausgeschüttet. ©LMZ
Der Katastrophenfonds des Landes Salzburg wurde zur Existenzsicherung nach Schäden durch Naturkatastrophen eingerichtet. In den vergangenen fünf Jahren wurden knapp 36 Millionen Euro in 5.143 Schadensfällen ausbezahlt.

“Der Katastrophenfonds des Landes ist ein Hilfsfonds, der zur Existenzsicherung der Salzburgerinnen und Salzburger nach Hochwasser, Erdrutschen, Vermurungen, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel eingerichtet wurde”, erklärte Landesrat Josef Schwaiger, der Vorsitzende der Katastrophenfondskommission, heute, Montag, 5. September. “Der Fonds speist sich zu 60 Prozent aus Geldern des Bundes und zu 40 Prozent aus Geldern des Landes. Mit dem Katastrophenfonds können wir rasche Hilfe für die Betroffenen leisten.”

Um Hilfe aus dem Fonds zu erhalten, gibt es klare Kriterien. “So muss etwa eine Existenzgefährdung nachgewiesen werden. Auch kann Hilfe aus dem Fonds nur beantragt werden, wenn der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht möglich war”, sagte Egon Leitner, zuständig für den Katastrophenfonds des Landes.

Keine Beihilfe für Schäden an Luxusgegenständen

“Für Schäden an sogenannten Luxusgegenständen, wie zum Beispiel Zweitwohnsitzen, Wohnmobilen, Ziergärten oder Schmuck, gibt es keine Beihilfe. Auch die Einkommens- und Familienverhältnisse des Geschädigten beziehungsweise aller im gemeinsamen Haushalt des Geschädigten lebenden Personen und deren besondere Belastungen werden berücksichtigt”, führte Leitner weiter aus.

Jeder Schadensfall wird begutachtet

Jeder einzelne Schadensfall, der gemeldet wird, wird so rasch wie möglich von Amtssachverständigen begutachtet. Diese Schadensabschätzungen nehmen unter anderem Experten der Bezirksforstdirektionen, des Ländlichen Güterwegebaus, der Bezirksbauernkammern und der Bezirkshauptmannschaften vor. Über das Gutachten berät eine Kommission, die aus Mitgliedern aller im Salzburger Landtag  vertretenen Fraktionen besteht. Über die Gewährung einer Beihilfe entscheidet die Landesregierung auf Grund der Empfehlung der Kommission.

Die Ansuchen um Beihilfe sind mit Formularen über die Gemeinde des Schadensortes, beim Land Salzburg, Abteilung Lebensgrundlagen und Energie, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, einzubringen. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe muss spätestens ein halbes Jahr nach Eintritt des Schadens beim Land Salzburg eingelangt sein. Die Auszahlung der bewilligten Beihilfen erfolgt bei der Gemeinde.

Der Schaden, der durch Naturkatastrophen in den vergangenen fünf Jahren im Bundesland Salzburg verursacht wurde, beträgt laut Schätzungen der Experten des Landes rund 55 Millionen Euro. Der größte Anteil liegt bei Vermurungsschäden mit rund 21 Millionen Euro, gefolgt von Hochwasserschäden in Höhe von rund 20 Millionen Euro.

Was im Schadensfall zu tun ist

Im Schadensfall muss das Ansuchen binnen sechs Monate nach Schadenseintritt bei der Gemeinde, auf deren Gebiet der Schaden entstanden ist, gestellt werden. Der Schaden soll mit Fotos dokumentiert werden. Die Mindestschadensgrenze beträgt 1.000 Euro. Die mögliche Beihilfenhöhe beträgt 30 Prozent vom Gesamtschaden. Die Bewertung des Schadens erfolgt durch Sachverständige. Die Zusage und Auszahlung der Beihilfe erfolgt durch das Land Salzburg.

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