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3,5 Jahre Haft: Dealer bedankt sich beim Richter

Auch fünf Jahre Haft wären möglich gewesen, meinte der 56-jährige Angeklagte.
Auch fünf Jahre Haft wären möglich gewesen, meinte der 56-jährige Angeklagte. ©VOl.AT/Hofmeister
Obwohl er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, bedankte sich der Angeklagte beim Vorsitzenden des Schöffensenats für die Strafe. „Ich danke Ihnen dafür“, sagte der hafterfahrene Drogenhändler zu Richter Wilfried Marte. Denn „ich weiß, dass Sie mir auch fünf Jahre geben hätten können“. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das noch nicht rechtskräftig ist.

Der erhöhte Strafrahmen für den mit elf Drogen-Vorstrafen belasteten 56-Jährigen betrug ein bis 15 Jahre Gefängnis. Denn er erfülle die sogenannten Rückfallvoraussetzungen „x-fach“, sagte Marte. Nach zumindest zwei einschlägigen Haftstrafen in den vergangenen fünf Jahren erhöht sich die mögliche Höchststrafe um die Hälfte. In Wien ist einst eine Haftstrafe des Vorarlbergers in der zweiten Instanz von drei auf sechs Jahre angehoben worden.

Nun wurde der geständige Konsument und Händler von Drogen am Landesgericht Feldkirch für den Verkauf von 580 Gramm Kokain und 400 Gramm Marihuana schuldig gesprochen. Den Bruttoumsatz von 43.400 Euro aus seinen Drogengeschäften soll er dem Bund als sogenannten Verfall bezahlen.

Den Kreislauf von Drogensucht und Gefängnisaufenthalt hat der 56-Jährige nicht durchbrochen. „Sagen Sie mir einen Süchtigen, den der Knast geheilt hat“, sagte der Drogensüchtige zum Richter.

Weiterer Prozess

Im nächsten Prozess wurde ein Abnehmer des 56-Jährigen rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Es ist die erste Verurteilung wegen eines Drogendelikts für den 49-Jährigen, der 17 Vorstrafen hat. „Ja, ja“ sagte der Drogensüchtige zum Vorwurf, neben zwei Kilogramm Marihuana auch 490 Gramm Kokain verkauft zu haben.

Der zu bezahlende Verfallsbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro. Verteidiger Martin Mennel kritisierte den Gesetzgeber für diese Zahlungsverpflichtung, zumal sie oft ohnehin nur auf dem Papier bestehe. Früher seien Drogenschmuggler auch noch Zoll-Geldstrafen auferlegt worden.

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