Dass die 16-Jährigen schon mitentscheiden dürfen, ist noch nicht allzu lange der Fall. Premiere dafür gab es am 6. Oktober 2002, bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen im Burgenland. Diesem Beispiel wurde zunächst nur auf Kommunalebene gefolgt. Aber im Juni 2007 wurde die Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre vom Nationalrat beschlossen – in einem großen Wahlrechtspaket, mit dem auch das passive Wahlalter (also das Mindestalter für Kandidaten) auf 18 Jahre (außer für die Bundespräsidentenwahl) hinuntergesetzt, die Briefwahl eingeführt und die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängert wurde. Danach mussten auch alle Bundesländer das Mindestalter für Landtagswahlen auf 16 ändern.
Wenige Daten zu jugendlichen Wählern
Untersuchungen über das Wahlverhalten der jüngsten Wähler gibt es vor der Nationalratswahl nur wenige. Anfangs recht intensiv erforscht wurde ihre Wahlbeteiligung; sie liegt laut den Meinungsforschern im Durchschnitt. Die Parteipräferenzen der Jüngstwähler sind stark schichtspezifisch: Berufsschüler wählen laut SORA fast nur SPÖ und FPÖ, Absolventen höherer Schulen fast nur SPÖ, Grüne und ÖVP. (APA)