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26-Jähriger versuchte Versicherung mit fingiertem Raub zu täuschen: Urteil

Der 26-Jährige gab an, von Südländern beraubt worden zu sein.
Der 26-Jährige gab an, von Südländern beraubt worden zu sein. ©apa (Sujet)
Wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wurde ein ehemaliger Versicherungsmakler am Freitag am Straflandesgericht verurteilt. Der 26-Jährige behauptete, ihm wäre im Juni 2015 in der Wiener Innenstadt von drei Südländern sein Rucksack inklusive wertvoller Fotoausrüstung, einem Laptop und einem Handy geraubt worden.

Im Zuge der Erhebungen wurde die Polizei allerdings stutzig. Bei der Auswertung der Rufdaten des angeblich abhanden gekommenen Handys stellte sich heraus, dass wenige Stunden nach dem vermeintlichen Raub mit diesem Gerät mit dem Vater des 26-Jährigen telefoniert wurde. Am darauf folgenden Tag wurden Gespräche mit der Mutter des Angeklagten, dessen Haushaltsversicherung und der Polizei geführt. “Das wär’ mir neu, dass die Räuber die Polizei anrufen”, bemerkte dazu nun Richterin Nicole Baczak.

Angeblicher Raub in der Wiener Innenstadt: Versicherungsbetrug

Der 26-Jährige blieb dennoch bei seiner bisherigen Darstellung. Er sei gegen 14.00 Uhr vor der Ruprechtskirche von einem Unbekannten (“Ein Südländer mit Sichelbart) am Handgelenk gepackt und seines Rucksacks beraubt worden. Zwei weitere Männer hätten sich hinter dem unmittelbaren Täter aufgepflanzt. Ihm sei gar nichts anderes übrig geblieben, als den Männern seine Fotoausrüstung (“Eine Nokia-Kamera, drei Objektive und ein Stativ”) zu überlassen, mit der er den Stephansdom fotografieren hätte wollen. “Nicht gerade originell”, bemerkte die Richterin hinsichtlich der Motivwahl.

Die Telefonate mit seinen Eltern erklärte der 26-Jährige damit, die Geräte-Nummer des gestohlenen Handys wäre offenbar unmittelbar nach der Tat gehackt worden, weshalb sämtliche weitere damit getätigten Telefonate ihm und seinem zweiten Handy zugerechnet und zu seinen Lasten abgerechnet wurden. “Ich hab’ Ihnen diese Geschichte nicht geglaubt”, verurteilte ihn die Richterin am Ende anklagekonform zu acht Monaten bedingter Haft. Angesichts der finanziellen Notlage des Mannes – gegen den mittlerweile Beschäftigungslosen sind mehrere Exekutionen anhängig, so kann er nach seiner Scheidung den Unterhalt für sein Kind nicht bezahlen – ging sie davon aus, dass dieser mit falschen Angaben die Haushaltsversicherung zur Auszahlung von 13.000 Euro bewegen wollte. Der bisher Unbescholtene verzichtete auf Rechtsmittel und erklärte sich mit der über ihn verhängten Bewährungsstrafe einverstanden.

(apa/red)

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