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25-Jährige entführt und vergewaltigt: 15 Jahre Haft und Einweisung

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. ©APA/HANS PUNZ
15 Jahre Haft wegen u.a. Entführung und Vergewaltigung plus die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Montag am Landesgericht Krems das Urteil gegen einen 46-Jährigen, der im Sommer 2017 eine 25-Jährige an einem Badesee im Waldviertel gekidnappt, in eine Holzkiste gesperrt und in sein Haus gebracht hatte, wo die Frau ein stundenlanges Martyrium durchlebte.

24 Stunden nach ihrem Verschwinden fiel das Opfer seinen Eltern in die Arme, die es mit dem Auto gesucht hatten – ihr Peiniger hatte die junge Frau vom Most- ins Waldviertel zurückgebracht, wobei er ihr unter Drohungen einschärfte, nicht zur Polizei zu gehen. Er wurde aufgrund ihrer Angaben – sie hatte sich Teile des Fahrzeugkennzeichens gemerkt – ausgeforscht und festgenommen.

13 einschlägige Vorverurteilungen

Das Verfahren war mit Rücksicht auf das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Die Anklägerin verwies auf 13 einschlägige Vorverurteilungen – vorwiegend wegen sexueller Vergehen, aber auch Körperverletzung – und schilderte den Schöffen die grausamen Handlungen, die dem Opfer körperliche Qualen, Erniedrigungen und Todesängste bescherten. Der Mann sei zurechnungsfähig, weise aber eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades auf – daher der Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt. Sein Mandant bekenne sich “im Wesentlichen schuldig”, sagte Rechtsanwalt Peter Schobel eingangs, sprach aber im Gegensatz zur Staatsanwältin von einer “spontanen” Tat, wobei die Situation eskaliert sei.

Staatsanwältin: Von Reue nichts zu bemerken

Von einem reumütigen Geständnis sei nichts zu bemerken gewesen, sagte die Staatsanwältin im Schlussvortrag. Der Beschuldigte habe sein Opfer nicht getötet, ihm aber dennoch das Leben genommen. Es gebe keine Strafe, die dem gerecht werde, was er der 25-Jährigen angetan habe. Eine Einweisung sei unabdingbar. Auch wenn es nicht so gewirkt habe, es tue ihm “sehr, sehr leid”, meinte der Angeklagte, bevor die Schöffen die Urteilsberatung aufnahmen.

Als Indizien dafür, dass die Tat nicht “perfide geplant” war, sondern spontan passierte und völlig eskalierte, wertete der Verteidiger die Tatsache, dass die besagte Holzkiste mit Werkzeug vollgeräumt war, als der Schlosser die Frau in seinen Wagen lockte – und auch, dass er in seinem Haus erst während ihrer Anwesenheit eine Stange montierte, an der er sie festband.

Opfer hatte Verletzungen am ganzen Körper

Der Schöffensenat sah eine Tatplanung nicht zweifelsfrei als erwiesen an, erläuterte die Richterin. Als mildernd sei lediglich der Beitrag des Mannes zur Wahrheitsfindung gewertet worden. Demgegenüber erschwerend wirkten sich die Vorstrafen und der rasche Rückfall nach einer Verurteilung 2016, das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen sowie die Mehrfachqualifikationen der Vergewaltigungen aus. Das heute noch traumatisierte Opfer hatte Verletzungen am ganzen Körper. Mit 15 Jahren wurde der Strafrahmen daher voll ausgeschöpft. Die Höchststrafe sei schuld- und tatangemessen. “Das Opfer lebt, aber Sie haben sein Leben zerstört”, wandte sich die Richterin an den Beschuldigten. Zur Gefährlichkeitsprognose hieß es, mit hoher Wahrscheinlichkeit wären in Zukunft vergleichbare Taten zu befürchten.

Eine bedingte sechsmonatige Strafe wegen sexueller Vergehen wurde widerrufen. Der Kleinbus, in den der 46-Jährige die junge Frau unter dem Vorwand einer notwendigen kleinen Reparatur gelockt hatte, wurde konfisziert. Dem nach wie vor traumatisierten Opfer sprach das Gericht mehr als 16.000 Euro zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten gaben keine Erklärung ab.

(APA/Red.)

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