Wie berichtet hatte der 20-Jährige einen Freund in den Park begleitet, weil jener dort am Vortag als “Hurenkind” beschimpft worden war. Als er den Burschen sah, der seinen Freund beleidigt hatte, sprang er über einen Zaun, lief auf den Gleichaltrigen zu und zückte ein Butterfly-Messer. Dieses stach er dem 20-Jährigen zunächst sechs Mal in den Arm und am Ende in die Brust.
Drei Jahre Haft für 20-Jährigen
Der Andere habe ihm einen Schlag versetzt, behauptete nun der Angeklagte vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig), wo er sich wegen versuchten Mordes zu verantworten hatte. Weder das Opfer, das mit einem Hubschrauber ins Spital gebracht worden war und dank einer Notoperation überlebt hatte, noch etliche Zeugen der Tat stützten diese Version. Dennoch verneinten die Geschworenen die Tötungsabsicht und befanden den jungen Mann der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig. Zudem wurden ihm 14,5 Monate aus vorangegangenen Verurteilungen, die ursprünglich auf Bewährung ausgesetzt worden waren, widerrufen.
Sich mit Messern zu bewaffnen, “ist in meinem Freundeskreis üblich”, so der 20-Jährige in seiner Beschuldigteneinvernahme. Auseinandersetzungen unter Jugendlichen seien “alltäglich”, dass er zugestochen habe, sei “halt ein Blödsinn” gewesen: “Vielleicht war es das Adrenalin.” (APA)