18 Monate Haft für Sachbeschädigung in Bregenzer Flüchtlingsheim
Der arbeitslose 27-Jährige, der derzeit einen AMS-Kurs besucht, war zum Tatzeitpunkt im September erheblich betrunken. Dass er in diesem Zustand mit einem Feuerlöscher in einem Bregenzer Flüchtlingswohnheim für Aufregung und Verängstigung sorgte, findet er “nicht so schlimm”. Bei der Verhandlung in Feldkirch machte er den Alkohol dafür verantwortlich. Auch fremdenfeindliche Äußerungen fielen.
Einige Stunden nach der Sachbeschädigung in der Aslywerberunterkunft feuerte der Mann mit einer selbst gebastelten Waffe aus dem Küchenfenster der Notschlafstelle in Bregenz auf die Straße. Zwei Männer hatten sich dort seiner Meinung nach zu laut verhalten. Beim Schuss gab es lediglich einen lauten Knall, der Schütze hatte eine scharfe Patrone umfunktioniert.
14 Mal vorbestraft
Als ihn die Polizei anschließend festnehmen wollte, wehrte er sich und packte einen Beamten derart heftig am Arm, dass dieser einen blauen Fleck davon trug. Rechtlich wird dies neben versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt als schwere Körperverletzung geahndet. Da gegen den 14-fach Vorbestraften bereits ein Waffenverbot besteht, machte sich der 27-Jährige auch wegen des Besitzes der Waffe und von Munition strafbar. Zudem wurde dem Mann noch der Diebstahl mehrerer Prepaid-Sim-Karten angelastet.
Ein Schuldspruch erging schließlich wegen schwerer Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung, versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verstoß gegen das Waffengesetz und Diebstahl. Dem Polizisten schuldet der Verurteilte für den blauen Fleck 150 Euro. An Strafe werden 18 Monate unbedingte Haft ausgemessen. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA, Red.)