Die Mannschaft sei sehr froh, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) vorige Woche geurteilt hat, dass der AUA-Kollektivvertrag auch beim zwangsweisen Übergang zu Tyrolen nachwirkt. “Recht bleibt Recht”, das sei nun klargestellt. Zugleich beurteile die Mannschaft die Situation realistisch und es gebe “Verständnis dafür, dass man beitragen muss, um der Firma aus einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu helfen”.
Gespräche mit der AUA-Geschäftsführung
Derzeit gebe es laufend Gespräche zwischen Betriebsrat und AUA-Geschäftsführung. Nach dem EuGH-Urteil werde es schneller gehen, hofft Minhard. In zwei Wochen zu einem Ergebnis zu kommen verlange aber einen “straffen Zeitplan”. Dafür wird er selber auch weniger oft fliegen. Der Betriebsratschef will “Alternativszenarien vermeiden, aber nicht um jeden Preis”. Einseitige Maßnahmen wie den Betriebsübergang solle es nicht mehr geben. Hintergrund: Die AUA überlegt auch “Alternativen”, sollte es keine Einigung über den künftigen KV geben. Von einer Neugründung bis zur Umstellung auf eine Billigairline werden dazu verschiedenste Modelle kolportiert.
Piloten kämpfen für mehr Geld
Für die AUA und ihre Piloten geht es derzeit um sehr viel Geld. Sie hat versucht, ihr fliegendes Personal vor zwei Jahren zwangsweise in den schlechter bezahlten Kollektivvertrag der Tochter Tyrolean überzuführen. Der EuGH hat allerdings vor einer Woche entschieden, dass der alte KV nachwirkt. Damit muss die AUA die Differenz zwischen ursprünglichem Kollektivvertrag und Tyrolean-Gehalt nachzahlen, da geht es zumindest um einen zweistelligen Millionenbetrag. Minhard hat mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Nachzahlung im Prinzip nicht verhandelbar ist, allerdings eine Abschlagszahlung denkbar wäre, wenn die Piloten einzeln zustimmen.
Abgesehen davon geht es aber um die künftige Entlohnung der AUA-Piloten und des anderen fliegenden Personals. Minhard gibt sich dazu realistisch und will über einen “tragfähigen” Kollektivvertrag für die Zukunft verhandeln. Auch der AUA-Geschäftsführung ist nach dem EuGH-Urteil klar, dass der einzige Weg über Verhandlungen geht. Allerdings ist noch unklar, in welchem zeitlichen Rahmen eine Annäherung möglich ist. (APA)