Einem zweifelhaften Angebot aufgesessen ist eine Pensionistin aus Stockerau. Nach der Stornierung der Tagesfahrt zu einem Musikkonzert behält der Reiseveranstalter nicht nur den bereits beglichenen Ticketpreis ein, sondern fordert zusätzlich die Bezahlung von Stornogebühren.
AK Niederösterreich-Konsumentenschützer Manfred Neubauer klärt auf: “Stornogebühren, die über den Wert der Dienstleistung hinausgehen, stellen eine Bereicherung dar und sind somit nicht rechtens.”
Stornogebühr darf Reisepreis nicht übersteigen
Eigentlich wollte die Frau aus der Gegend Stockerau nur einen gemütlichen Tag mit Freundinnen verbringen. Sie hatte bei einem Reiseveranstalter Tickets für eine Tagesfahrt mit einem Konzertbesuch in Wien gebucht – nicht zum ersten Mal. Wie auch sonst wollte die Damenrunde in Stockerau in den Bus zusteigen. Nur drei Tage vor Reiseantritt wurde ihr per Brief mitgeteilt, dass sich die Zustiegsstelle im Süden von Wien befindet. Diese ist damit sogar weiter vom Veranstaltungsort entfernt als der Wohnort der Freundinnen.
Die Frau storniert die Fahrt, ebenso eine zweite bereits bezahlte Reise, bei der ihr der Veranstalter die Einstiegsstelle bislang nicht bekannt gegeben hatte. Nun sitzt sie auf einer offenen Forderung und soll zu den bereits bezahlten 179,50 Euro noch zusätzlich 104,93 Euro Stornogebühr überweisen.
“Gebühr in solchen Fällen nicht bezahlen”
“Dass die Gebühren für die Stornierung steigen, wenn der Reiseantritt näher rückt, ist eine übliche Vorgehensweise. Diese werden auch durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen kommuniziert. Sie dürfen allerdings nicht mehr als den tatsächlichen Reisepreis ausmachen”, weiß AK Niederösterreich-Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Er rät, die Stornogebühr in solchen Fällen nicht zu bezahlen und sich an die AK Niederösterreich zu wenden.