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15 Monate bedingt für Polizeigeneral Horngacher

Ein Schöffensenat befand den Polizeigeneral des Missbrauchs der Amtsgewalt und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in zwei Fällen für schuldig.

Von der Geschenkannahme durch Beamte wurde der 47- Jährige freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mit der ausgesprochenen Strafe wäre – sollte der Gerichtsentscheid in Rechtskraft erwachsen – der automatische Amtsverlust verbunden. Das Urteil ist am fünften Verhandlungstag gefällt worden.

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