Der 20-Jährige hatte einen Mithäftling mit Messerstichen schwer verletzt. - © Bilderbox Der Wiener hatte Ende Februar in der Justizanstalt Hirtenberg einen schlafenden Mithäftling durch Messerstiche schwer verletzt, weil ihn dessen Schnarchen gestört hatte.
Mildernd waren neben dem jungen Alter des Angeklagten dessen Tatsachengeständnis und der Fakt, dass es beim Versuch geblieben war, so Richterin Birgit Borns. Erschwerend wirkten sich die Vorstrafen des jungen Mannes aus. Zur Unterbringung wurde auf das psychiatrische Gutachten verwiesen. Der Beschuldigte nahm Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Geschworenen hatten einstimmig auf versuchten Mord entschieden.