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15 Jahre Haft für Mord- und Raubversuch

NAch fünf Stunden Beratung das Urteil: 15 Jahre Haft für den Hauptangeklagten.
NAch fünf Stunden Beratung das Urteil: 15 Jahre Haft für den Hauptangeklagten. ©VOL.AT/Eckert
Ein 36-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten schweren Raubes und Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.
Geschworene haben viel zu beraten
Wirrer Mord- und Raubprozess fortgesetzt

Seine zwei Komplizen wurden zu fünf bzw. dreieinhalb Jahren Haft, die Frau, die den Tipp zu dem Einbruch gab, zu sechs Monaten bedingt und 5.400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Obwohl der 36-Jährige auch am zweiten Prozesstag bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, bestand für das Geschworenengericht nach knapp fünfstündiger Beratung kein Zweifel, dass der Angeklagte in beiden Punkten schuldig ist. Bei der Bemessung des Strafrahmens wirkten sich für ihn seine Vorstrafen und die Tatsache, dass er sich wegen zweier schwerer Verbrechen verantworten musste, erschwerend aus. Mildernd wertete das Gericht, dass es in beiden Fällen nur bei einem Versuch geblieben war. Seine beiden 33 und 38 Jahre alten Komplizen wurden ebenfalls wegen versuchten schweren Raubes verurteilt, die Frau wegen Bestimmung zu schwerem Einbruchsdiebstahl.

Wollten Drogen aus Haus rauben

Die drei Männer aus dem Umfeld der türkischstämmigen, rockerähnlichen Gruppe “Osmanen Germania” hatten von der 23-jährigen Mitangeklagten einen Tipp bekommen, dass in einer Wohnung in Feldkirch Drogen im Wert von 150.000 bis 200.000 Euro gelagert seien. Zudem sagte sie ihnen, dass das Haus unbewohnt, der Coup somit fast risikolos sei. Mit Sturmhauben vermummt, einer Brechstange sowie einer Beretta F92 bewaffnet, wollten sie im Oktober des vergangenen Jahres in die Wohnung einbrechen und sich das Rauschgift holen.

Als sie in das Gebäude einzudringen versuchten, stellte sich ihnen aber ein keineswegs eingeschüchterter Wohnungsbewohner entgegen. Der Student hatte vor seinem Laptop im Dunkeln gesessen, hörte aber, wie sich jemand mit einer Brechstange an der Tür zu schaffen machte. Er machte im Haus und im Garten das Licht an und herrschte die Bande an, sie solle verschwinden, was sie auch taten. In einer Nebenstraße stießen sie schließlich auf den 41-jährigen gebürtigen Brasilianer, der gerade nach Hause kam. Er sprach einen der Männer an, den er in einem Gebüsch entdeckte, und fragte, was los sei. Daraufhin soll der 36-Jährige drei Schüsse abgegeben haben, getroffen wurde der Fitnesstrainer glücklicherweise nicht. Nur aufgrund seiner raschen und akrobatischen Reaktion sei der Zeuge nicht verletzt worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Täter bestreiten Mordabsicht

Der 36-Jährige hingegen gab auch am zweiten Prozesstag an, er habe den 41-Jährigen nicht verletzen und schon gar nicht töten wollen. Nach seinen Angaben sollte der Zeuge nur Angst bekommen. Hätte er ihn verletzen wollen, wäre das leicht möglich gewesen, so der 36-Jährige. Auch sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe nicht auf den Zeugen gezielt. Die Rekonstruktion des Tathergangs durch die Polizei zeigte allerdings, dass alle drei Schüsse in Richtung des 41-Jährigen gegangen waren. Auch einer der Komplizen belastete den 36-Jährigen. Zu ihm habe er nach der Flucht gesagt, er wisse nicht, ob er den Mann getroffen und verletzt habe. Der Staatsanwalt argumentierte in seinem Abschlussplädoyer, der 36-Jährige habe den Tod des Opfers in Kauf genommen und nahm deshalb Vorsatz an. Der Verteidiger plädierte hingegen auf schwere Nötigung.

Nach knapp fünfstündiger Beratung zeigten sich die Geschworenen letztlich von der Schuld des 36-Jährigen in beiden Anklagepunkten überzeugt. Auch den Komplizen glaubten sie nicht, dass sie nur einbrechen hatten wollen und verurteilten auch sie wegen versuchtem schweren Raubes. Die Informantin kam wegen Bestimmung zu schwerem Einbruchsdiebstahl mit sechs Monaten bedingt und 5.400 Euro unbedingter Geldstrafe vergleichsweise glimpflich davon. Alle vier Urteile sind nicht rechtskräftig.

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