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15 Jahre alter Ladendieb verletzte Verfolger

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Bedingte Haft- und unbedingte Geldstrafe für vorbestraften Schüler, der bei zwei Ladendiebstählen seine Verfolger geschlagen hat

Bei der nächsten gröberen Straftat müsse er ins Gefängnis, sagte Richter Richard Gschwenter am Ende der Gerichtsverhandlung zum 15-jährigen Angeklagten. Seine nunmehr bereits dritte Verurteilung handelte sich der Jugendliche aus der Kummenbergregion ein, weil er nach zwei Ladendiebstählen auf der Flucht seine Verfolger geschlagen und dabei verletzt hatte, einen davon schwer.

Dafür wurde der vorbestrafte Angeklagte am Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das der von Alexan­der Juen verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth gab keine Erklärung zum Urteil ab.

Der Schuldspruch zur ersten Tat erfolgte wegen Diebstahls und Körperverletzung und zur zweiten Straftat sogar wegen räuberischen Diebstahls. Der verringerte Strafrahmen für den Jugendlichen betrug null bis zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Nach dem Diebstahl eines Pullovers am 22. April in einem Sportgeschäft in Feldkirch hatte der flüchtende Dieb mit Faustschlägen seinem Verfolger einen verschobenen Nasenbeinbruch und eine schwere Verletzung am Auge zugefügt. Nach der Gewalttat konnte der junge Ladendieb vorerst entkommen.

„Es gehört einiges dazu, jemanden so herzurichten“, sagte Richter Gschwenter. Der Schöffensenat unter seinem Vorsitz beschloss, dass der Schüler dem Verletzten ein Teilschmerzensgeld von 3000 Euro bezahlen muss.

Das Gericht ging im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte beim ersten Ladendiebstahl am 2. Februar in einem Sportgeschäft in Hohenems nach dem Gerangel mit seinem Verfolger die Beute von zwei Paar Sportschuhen nicht mehr in seinem Gewahrsam hatte. Deshalb wertete der Schöffensenat diese Taten nur als Diebstahl und Körperverletzung. Der flüchtende Ladendieb hat seinen Verfolger leicht verletzt.

Bursch ist Bandenmitglied

Der 15-Jährige gehört zu einer Jugendbande aus der Kummenbergregion. Gegen andere Bandenmitglieder fanden am Landesgericht Strafprozesse wegen zerstörter Scheiben von Bushaltestellen mit einem angeklagten Schaden von mehr als 20.000 Euro statt. Das mit 14 Jahren jüngste Mitglied der Gruppe wurde, wie berichtet, rechtskräftig wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte Teil 480 Euro.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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