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Wiener Serien-Bankräuber: Zehn Jahre Haft und zweiter Prozess für Ungarn

Der mutmaßliche Bankräuber stand vor dem Wiener Straflandesgericht
Der mutmaßliche Bankräuber stand vor dem Wiener Straflandesgericht ©APA (Sujet)
Am Montag ist im Wiener Straflandesgericht ein 43-jähriger Ungar als Serien-Bankräuber zu einer Freiheitsstrafe von vorerst zehn Jahren verurteilt worden. Allerdings dürfte es für den Mann noch "dicker" kommen - in einem anderen Verfahren um versuchten Mord.
Prozess um fünf Überfälle
Festnahme durch WEGA
Schüsse bei Bankraub

Ein Raub, bei dem er auf den Leiter einer “Raiffeisen”-Filiale in Wien-Liesing geschossen hatte, wurde mangels Spruchreife ausgeschieden und wird separat weiterverhandelt.

Mordversuch Thema bei anderem Prozess

In diesem Verfahren wird es für den Angeklagten auch um versuchten Mord gehen. Staatsanwalt Kurt Hankiewicz machte unmissverständlich, dass er seine Anklage in diese Richtung ausdehnen wird. Bei dem gegenständlichen Überfall hatte der Ungar am 22. Oktober 2014 von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Paravent verhinderte Treffer durch Schuss

Wie der Filialleiter als Zeuge dem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Schindler-Pecoraro) eindrücklich schilderte, nahm ihn der Räuber ins Visier und drückte aus einer Entfernung von fünf Metern ab.

Nur dem Umstand, dass der Körper des Bankers zum Zeitpunkt der Schussabgabe teilweise von einem metallenen Raumteiler verdeckt war, verdankt es der 53-Jährige, dass er unverletzt blieb. Der Paravant lenkte das Projektil ab, das den Raumteiler in einer Höhe von 1,35 Meter traf.

Filialleiter beschimpft: “Du Schwein”

“Wenn der Paravent nicht ist, sitzt jemand anderes hier”, gab der Bankangestellte zu Protokoll. Er war in seinem Büro auf die Vorgänge im Schalterraum aufmerksam geworden und wollte sich dorthin begeben. Als der Räuber ihn wahrnahm, habe ihn dieser anvisiert, dann die zweite Hand zur Waffe gezogen, einen Fuß nach vorne gesetzt und mit den Worten “Du Schwein” einen gezielten Schuss abgegeben, so der Filialleiter.

Die Behauptung des Angeklagten, der Schuss sei versehentlich gefallen, nannte der 53-Jährige, der sich als Sportschütze mit Schusswaffen sehr gut auskennt, “lächerlich”: “Das war eine Walther PPK. Die hat ein Abzugsgewicht von 1,5 bis zwei Kilogramm. Da gibt’s kein unabsichtlich.”

Vier Überfälle miterlebt

Für den Filialleiter war es bereits der vierte Überfall, den er in seiner Karriere erleben musste. Er hinterließ im Zeugenstand einen äußerst abgebrühten Eindruck. Den ersten Überfall habe ein Drogensüchtiger verübt, erzählte er in ruhig-sachlichem Tonfall dem Gericht. Beim zweiten Mal habe ihm der Täter eine Glock an den Kopf gehalten: “Das Problem war, dass ich seine Sprache nicht verstanden habe. Ich habe ihn einfach nicht verstanden.” Beim dritten Mal sei der Räuber ein Zuhälter gewesen, der ebenfalls eine Schusswaffe bei sich hatte und ihm diese gegen den Bauch gedrückt hätte.

Schuldig an drei Überfällen

Schuldig erkannt wurde der Ungar zu vorerst drei Überfällen, bei denen er insgesamt rund 95.000 Euro erbeutet hatte. Es handelte sich dabei durchwegs um Straftaten zulasten von “Volksbank”-Filialen in Wiener Randbezirken. Der erste Coup datierte zurück in den September 2011. Im Dezember 2012 erbeutete der Ungar in einer anderen Zweigstelle 68.500 Euro, im März 2014 waren es 13.000 Euro.

Freigesprochen wurde der Mann von einem weiteren Faktum aus dem Juli 2011. Diesen Bankraub hatte der Angeklagte im Unterschied zu den anderen inkriminierten Taten abgestritten. Auch die Zeugen erkannten ihn nicht als den Täter wieder.

Zehn Jahre Haft für Serien-Räuber

Gegen die über ihn verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe legte der Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. In seiner Einvernahme hatte er erklärt, er sei zum Räuber geworden, weil er in seiner Heimat bei einem Kriminellen ein Darlehen zu Wucherzinsen aufgenommen habe. Da er das Geld nicht zurückzahlen konnte, habe ihn dieser – angeblich “eine Art Mafia-Boss”, wie der Angeklagte versicherte – dazu gezwungen, in Österreich Überfälle zu begehen, behauptete der 43-Jährige.

Auch der Staatsanwalt ging in Berufung. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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