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Tödlicher Fenstersturz in Wien: Verdächtiger Wiener aus Haft entlassen

"Der dringende Tatverdacht entfällt", hieß es zur Enthaftung des 37-Jährigen.
"Der dringende Tatverdacht entfällt", hieß es zur Enthaftung des 37-Jährigen. ©APA/pixabay.com (Symbolbild)
Der 37-jährige Lebensgefährte jener Frau, die Anfang August nach einem Sturz aus dem Fenster verstorben war, wurde aus der Haft entlassen.
Tödlicher Fenstersturz in Liesing

Nach knapp sechswöchiger U-Haft ist ein unter Mordverdacht stehender Mann am Dienstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien vom Landesgericht für Strafsachen auf freien Fuß gesetzt worden. Der 37-Jährige war am 6. August festgenommen worden, nachdem seine Lebensgefährtin in einer Wohnung in der Maurer Lange Gasse in Liesing aus einem Fenster im zweiten Stock gestürzt war.

Ausschlaggebend für die Enthaftung waren die Ergebnisse eines unfalltechnischen Gutachtens, das am Dienstag der Justiz vorgelegt wurde, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Der Sachverständige für Beweissicherung und Unfallrekonstruktion kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass sich die vom Verdächtigen behauptete Unfall-Version nicht widerlegen lässt. “Der dringende Tatverdacht entfällt”, erklärte Salzborn in Bezugnahme auf das Gutachten.

Frau aus Fenster gestürzt: Das sagte der Sachverständige

Die 28 Jahre alte Frau soll sich zuletzt in psychiatrischer Behandlung befunden haben und zum Zeitpunkt ihres Todes alkoholisiert gewesen sein. Ihr von der Verteidigerin Astrid Wagner vertretener Lebensgefährte, der sich während des Fenstersturzes in der Wohnung befand und ebenfalls stark alkoholisiert war, hatte nach seiner Inhaftierung versichert, er hätte mit dem Tod seiner Freundin nichts zu tun. Diese wäre aus eigenem Antrieb gesprungen.

Der beigezogene Sachverständige rekonstruierte im Zuge seiner gutachterlichen Tätigkeit in der Wohnung das Geschehen, wobei er Spuren am Fensterrahmen, Fußabdrücke der Frau am Fensterbrett und den Auffindungsort der Leiche berücksichtigte. Er stellte fest, dass die 28-Jährige jedenfalls am Fensterbrett stand und dort entweder ausgerutscht oder in selbstmörderischer Absicht in die Tiefe gesprungen sein dürfte. Eine Beteiligung des 37-Jährigen war nicht nachweisbar, weshalb er auf freien Fuß zu setzen war. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen.

(APA, Red.)

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