Die Kammer hatte wiederholt gefordert, dass niedergelassene Mediziner den Gewerbebetrieben gleichgestellt werden. Diese erhalten nämlich inzwischen ein Pickerl, falls sie das Kfz betrieblich benötigen. Ärzte erhalten auch eines – aber nur für ihren Wohnbezirk, falls dieser Pickerlzone (flächendeckende Kurzparkzone, Anm.) ist. Wenn ihre Ordination in einem anderen Stadtteil liegt, haben sie hingegen keinen Anspruch auf die Plakette.
Abfuhr für Antrag der Wiener Ärzte
Stadträtin Renate Brauner hat in einer Reaktion auf einen ÖVP-Resolutionsantrag – der unter anderem von VP-Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec unterzeichnet wurde – dem Ansinnen eine Abfuhr erteilt. Sie verwies dabei auf bestehende Ausnahmeregelungen für Ärzte etwa in der Straßenverkehrsordnung. Bei einer Fahrt zu einer Hilfeleistung müsse auch jetzt schon nicht gezahlt werden. Damit bestehe eine angemessene Regelung, eine weitere Befreiung sei nicht nötig, hieß es.
Ärztekammer fordert Ausnahme
Die Ärztekammer sieht das nicht ganz so: Eine Gleichstellung mit Gewerbebetrieben hätte vor allem den Hausärzten eine große Erleichterung bei ihrer Visitentätigkeit gebracht, zeigte sich der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart, überzeugt. Viele niedergelassene Ärzte würden für die Krankenbesuche ihr Auto benötigen: “Und sie können nicht jedes Mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wohnort fahren, um das Auto für eine dringend eingeschobene Visite zu holen.” Eine Ausnahmeregelung analog den Gewerbebetrieben sei daher “hoch an der Zeit”.
Die Ärztekammer kündigte an, das Gespräch mit Brauner zu suchen: “Vielleicht gelingt uns so eine gute Lösung im Sinne einer optimalen extramuralen ärztlichen Versorgung in der Bundeshauptstadt”, hoffte Steinhart. (APA)