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Automatenverbot in Wien: Betreiber wollen mehr Geräte aufstellen

Die Betreiber wollen weitere Automaten in Wien aufstellen.
Die Betreiber wollen weitere Automaten in Wien aufstellen. ©dpa (Symbolbild)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich nun mit dem Verbot von Glücksspielautomaten in Wien befassen. Die betroffenen Betreiber protestieren gegen das Verbot und sind der Meinung, dass ihre eigentlich noch laufenden Konzessionen nicht so einfach für ungültig erklärt werden können. Eigentlich wollen sie sogar noch mehr Automaten aufstellen.
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Mehrere Betreiber von Automatensalons, darunter Marktführer Novomatic, haben beim Verfassungsgerichtshof Anträge auf Aufhebung bestimmter Paragrafen im Glücksspielgesetz (GSpG) eingebracht, die sie für verfassungswidrig halten. Ihr Hauptargument: Die Stadt Wien könne nicht mit einem Bundesrahmengesetz, dem GSpG, die Landesgesetzgebung aushebeln, ohne bestehenden Landeskonzessionen ausdrücklich aufzuheben.

Es geht um rund 2.700 Automaten in Wien

Es geht um 908 Lizenzen für fast 2.700 Automaten, die noch auf Basis der alten Gesetzgebung, als das “kleine Glücksspiel” noch reine Ländersache war, erteilt wurden. Die Mehrheit der Novomatic-Konzessionen läuft eigentlich bis 2017, andere bis 2020 und rund 50 sind sogar unbefristet. Dass die Geräte nun schon vorzeitig, nämlich seit Jahresbeginn 2015, nicht mehr betrieben werden dürfen, sei rechtswidrig, meinen die Konzessionsinhaber.

“Sie sollen uns weiterspielen lassen oder für die Restlaufzeit Schadenersatz zahlen”, sagt Helmut Kafka vom Automatenverband.

Wird Automatenverbot aufgehoben?

Vom VfGH wollen die Antragsteller mehrere Passagen im Glücksspielgesetz aufgehoben wissen. Einmal geht es um jene Stelle, die die Anzahl der höchstens zulässigen Automaten regelt. Für Wien ist im Gesetz ein Gerät pro 600 Einwohner vorgesehen, für die restlichen Bundesländer beträgt das Verhältnis 1 zu 1.200. “Es ist juristisch widersinnig, das unterschiedlich zu behandeln”, meint Kafka. Seiner Ansicht nach sollte es auch außerhalb Wiens mehr Glücksspielautomaten geben dürfen; ideal wäre, wenn auf ein Gerät nur 200 bis 300 Menschen kommen. Dänemark und Deutschland machten es vor, dort betrage das Verhältnis von einarmigen Banditen zu Einwohneranzahl 1 zu 212 bzw. 1 zu 320. “Wenn ich will, dass das Geld in die Karibik geht, erlaube ich wenige Automaten”, so Kafka mit Blick auf illegales Glücksspiel im Internet, von dem der Fiskus nichts sieht.

Unterschiedliche Übergangsfristen

Ebenso für rechtlich unzulässig halten die Antragsteller die unterschiedlichen Übergangsfristen vom alten “kleinen Glücksspiel” zur neuen Regelung. Für die Steiermark, eines der Bundesländer, in denen das Automatenspiel schon vor der GSpG-Novelle legal war, ist die Frist nämlich bis Ende 2015 festgesetzt, für die anderen “Erlaubnisbundesländer” aber schon mit Ende 2014. “Die Begründung, dass an einem Stichtag in der Steiermark doppelt so viele Geräte gestanden sind wie in anderen Bundesländern, ist nicht ausreichend”, so Kafka. “Selbst wenn es eine ausreichende Begründung gewesen wäre, hätte man dafür eine Genehmigung der EU-Kommission einholen müssen.” Das wurde aber nicht gemacht.

Es geht um sehr viel Geld

Die Verhandlung am Montag, den 2. März 2015, wird in der Branche mit Spannung erwartet. Schließlich geht es um viel Geld. Die Automatenbetreiber setzen in Wien weit über 100 Mio. Euro um, die Stadt Wien lukrierte daraus rund 55 Mio. Euro an Steuern im Jahr. Besonders betroffen ist Novomatic, der niederösterreichische Konzern hat in seinen Admiral-Salons rund 1.500 Geräte stehen, die seit Jahresbeginn stillstehen. Kleinere Betreiber sehen sich überhaupt in ihrer Existenz bedroht.

Befürworter des Verbots argumentieren wiederum mit den volkswirtschaftlichen Kosten und dem menschlichen Leid, das Spielsucht langfristig verursacht. Großteils würden die einarmigen Banditen nämlich von sozial ohnehin schon unterprivilegierten Menschen gefüttert, die dadurch in die Schuldenfalle getrieben würden. Nicht umsonst stünden gerade in Bezirken mit hohem Migrantenanteil besonders viele Zockerbuden.

Waren die Razzien illegal?

An anderer rechtlicher Front dürfte das Wiener Automatenverbot ebenfalls ein Nachspiel haben. Diesmal geht es um die Razzien, die die Finanzpolizei im Jänner in Wien durchgeführt hat. Die Betroffenen halten diese für illegal und haben schon ihre Anwälte in Stellung gebracht. Mittlerweile ist der erste Strafbescheid bei einem Betreiber eingelangt, berichtet Kafka. Der Mann soll für vier Automaten 17.600 Euro Strafe zahlen. Begründet werde das u. a. damit, dass die Teilnahme am Glücksspiel vom Inland aus erfolgt sei. Der Betroffene werde den Bescheid beeinspruchen. Zusätzlich, echauffiert sich der Automatenlobbyist, hätten die Behörden bereits die Einziehung der beschlagnahmten Geräte angeordnet – “unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Strafverfahrens”. Da noch nicht feststehe, ob mit den Geräten überhaupt gegen ein Gesetz verstoßen wurde, dürften sie nicht eingezogen werden, so Kafka. “Die versuchen jetzt, mit dem Einziehungsbescheid einfach dem Verfahren vorzugreifen.” Razzien der Finanzpolizei bzw. der “echten” Polizei in Glücksspielsalons waren in der Vergangenheit schon mehrmals Grund für Rechtsstreitigkeiten. (APA)

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